Gezerre ums Betreuungsgeld, nächster Akt

Birgit Kelle prangert das Gezerre um das Betreuungsgeld an: FreieWelt.net: Auge um Auge (2.10.):

Das Geschachere um das Betreuungsgeld zeigt, dass Sachfragen im Parlament irrelevant sind. Der Wählerwillen ist egal, es geht nur noch ums Prinzip.

… Schon bei den Koalitionsverhandlungen von CDU und FDP hat man der FDP für die Zustimmung zum Betreuungsgeld ein liberaleres Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte zugesagt – und übrigens auch umgesetzt. Damit hatte die eine Vertragsseite ihren Teil erledigt, jetzt war die FDP am Zug, ihre eigenen Zusagen einzuhalten. Das hat man nun offenbar nicht mehr vor. Da ist doch noch was drin, wird man sich gedacht haben. Also soll jetzt noch die Praxisgebühr fallen, dann findet man auch bei der FDP das Betreuungsgeld gut. Genauso gut hätte es jede andere x-beliebige Steuersenkung oder die Gleichstellung der Homoehe sein können, die man in den Ring wirft. Es geht ums Prinzip, nicht um das Thema. Es ist ein Geschacher wie auf dem Basar.

… Doch auch im neu geschaffenen Kompromiss der CDU/CSU-Fraktion sieht es nicht minder nach Geschacher aus. Auch hier hat man es geschafft, sachfremde Themen zu vereinen, um die Gegenseite zu befrieden. Bleibt der Beschluss so bestehen, soll also fortan der Bezug von Elterngeld an regelmäßige Arztbesuche der Kinder gekoppelt werden.

… Meine Prognose bleibt, dass man sich noch rechtzeitig einigen wird, wenn die Macho-Spielchen zwischen Rösler und Seehofer ein bisschen abgeklungen sind. Einen Bruch der Koalition kann keine der Seiten derzeit gebrauchen, also wird man die Vernunftehe fortführen. Doch selbst wenn das Betreuungsgeld durch den Bundestag abgesegnet wird, heißt dies noch lange nicht, dass es auch kommen wird. Viel wahrscheinlicher ist die Option, dass es auf eine juristische Schlacht hinauslaufen wird, hat die SPD doch längst angekündigt, dass man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. Bereits die öffentliche Anhörung des Familienausschusses hatte gezeigt, dass weder bisherige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, noch Umfragen unter Betroffenen oder gar der Elternwille eine Rolle spielen bei dieser Entscheidung. Wäre dies anders, müsste der Durchschnittspolitiker ja einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass die Bedarfserhebung des Familienministeriums selbst herausgefunden hat, dass nur 35 Prozent aller Eltern einen Krippenplatz wollen und dass das Bundesverfassungsgericht den Eltern nicht nur zusichert, dass sie frei sind in ihrer Entscheidung, wie sie die Erziehung der Kinder bewältigen wollen, sondern dem Staat auch noch die Aufgabe aufgebrummt hat, die tatsächliche Durchsetzung der Elternwünsche möglich zu machen. Versäumt hatte man in der Bedarfserhebung des Familienministeriums, danach zu fragen, was die restliche Mehrheit von 65 Prozent der Eltern eigentlich will, somit lässt man sie einfach unter den Tisch fallen.

Nun sind die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes in Familienfragen schon seit Jahrzehnten nicht das Papier wert, auf dem sie stehen, denn es ist nahezu nichts davon umgesetzt worden. Die Frage ist also, sollen sich Eltern, die gerne Betreuungsgeld hätten, freuen, wenn diese Entscheidung vor dem obersten Gericht landet? Gibt das Gericht den Gegnern recht, was nur möglich wäre, wenn es seiner eigenen Rechtsprechung der vergangenen Jahre widerspricht, haben Eltern und Kinder nichts gewonnen. Schmettert das Gericht jedoch die Gegner ab, ist es nicht automatisch ein Sieg, denn es besteht die Option, dass das Urteil in der gleichen familienpolitischen Mottenkiste vergilbt wie die vorherigen Entscheidungen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf TheEuropean.de

Ergänzung:

Ich bringe hier Auszüge aus zwei Kommentaren:

Eigentlich müsste, wenn Recht noch Recht sein sollte, das verbindlich sein, was das Bundesverfassungsgericht zur Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung sagt. Hier ein Ausschnitt des Gesetzestextes vom November 1998:
„Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt. Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.”

Solange nicht alle Anstrengungen darauf verwendet werden, der Bevölkerung klarzumachen, welchem Stress, welchen Verlustängsten und welchen Gefühlen des Verlassenseins Kleinstkinder in Krippen ausgesetzt sind – mit den entsprechenden Folgen für ihr späteres Leben – wird sich an der Einschätzung dieser Betreuungsart nichts ändern und damit auch nicht am mangelnden Willen, Familien auf Grund ihrer Bedeutung für einen gesunden Nachwuchs und für die Zukunft der Gesellschaft stärker zu unterstützen. Das Betreuungsgeld ist dabei noch viel zu wenig.

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