Wien 20.12.: Berufungsverhandlung Elisabeth Sabaditsch-Wolff

Via SOS — Österreich:

Der Akademikerbund bittet der Solidaridätsbekundung wegen um rege Teilnahme an der Verhandlung. Diese findet im Oberlandesgericht Wien, Schmerlingplatz 11 (Justizpalast) um 9.00 Uhr im Saal E, 2. Obergeschoß statt.

Anschließend wird ab 11.15 Uhr zu einer Pressekonferenz in den Räumen des Wiener Akademikerbundes, 1080 Wien Schlösselgasse 11/I, Parterre, rechter Hausflügel, eingeladen.

Es geht um die Bewahrung der letzten Reste an Meinungsfreiheit in unserem Land! Wird Elisabeth Sabaditsch-Wolff freigesprochen oder wird politisch motivierte Gesinnungsjustiz zum Regelfall in Österreich?

http://sosheimat.wordpress.com/2011/12/19/sabaditsch-wolff-berufungsverhandlung/

Ergänzung 20.12.: Live-Blogging hier:
http://savefreespeech.org/2011/12/20/elisabeth-sabaditsch-wolff-liveblogging-aus-wien-%e2%80%93-berufungsverhandlung/
Noch aktueller: Elisabeth Sabaditsch-Wolff: Liveblogging aus Wien – Berufungsverhandlung

Das Ersturteil wurde bestätigt.

Ich halte das für eine empörende der PC entsprechende Entscheidung. Man nimmt Abschied vom Abendland.

Siehe nun (mit Kommentaren): http://sosheimat.wordpress.com/2011/12/20/elisabeth-sabaditsch-wolff-liveblogging-berufungsverhandlung/

Unterstützen Sie Elisabeth Sabaditsch-Wolff!

Sie können Elisabeth  auf vielfältige Weise unterstützen. Schreiben Sie Leserbriefe, in denen Sie auf ihren Fall aufmerksam machen, tragen Sie ihre Botschaft hinaus in die Welt, schicken Sie uns Informationen, die für Elisabeth wichtig sein könnten.

Ganz egal, was Sie machen, tun Sie etwas.

Hier finden sich auch Treuhandkontoinformationen.

Ergänzung 21.12.:

Stellungnahme der Bürgerbewegung PAX EUROPA

… Die Bürgerbewegung PAX EUROPA sieht in dieser Entscheidung eine Aushebelung des Rechtsstaates zugunsten der Agenda der OIC, die Kritik an den totalitären und menschenrechtswidrigen Praktiken des Islams weltweit als „Islamophobie“ und „Rassismus“ verbieten möchte. Elisabeth Sabaditsch-Wolff wird dieses Urteil auf keinen Fall akzeptieren und wir unterstützen sie in unserem gemeinsamen Kampf für die Meinungsfreiheit. Bitte tun Sie es auch!
Link:
http://savefreespeech.org/

Kommentar von Conny Meier, BPE:

… Es ist, wie Christian Zeitz vom Wiener Akademikerbund auf der anschließenden Pressekonferenz ausführte, aus den letzten 25 Jahren kein Urteil bekannt geworden, in dem eine andere „religiöse Lehre“, außer dem Islam, diese Vorzugsbehandlung erfahren hätte. …

Ergänzung 22.12.:

Die Kleine Zeitung Online zitiert, laut einem Kommentator ganz versteckt, die APA-Meldung. (In der Printausgabe habe ich überhaupt keinen Bericht gefunden.) Alle bisherigen Kommentare lehnen das Urteil ab.

Heute.at stellt ganz untergriffig einen Zusammenhang zum Austrofaschismus und zu Anders Breivik her:

… und arbeitete für den ehemaligen österreichischen Kanzler Wolfgang Schüssel. Rhetorisch setzt sie, wie auch die FPÖ, auf eine »Antiislamisierungs«-Argumentation, die bereits im Austrofaschismus verwendet wurde: Wien habe bei den »Türkenbelagerungen« im 16. und 17. Jahrhundert die Tore zu Europa dicht gehalten und müsse das auch weiterhin tun. Das diese These ebenfalls vertretende Blog Gates of Vienna, für das Sabaditsch-Wolff schreibt, war eine »Recherchequelle« für den norwegischen Attentäter Anders Breivik.

Vitzliputzli merkt zur Urteilsbegründung u. a. Folgendes an:

… Die österreichische Justiz stellt Behinderte im Rollstuhl und Kinderschänder in der maximal zulässigen negativen Wertung offenbar gleich:

In Österreich ist die Aussage „Mohammed hatte Sex mit einem Kind“ erlaubt – allerdings nicht als „Verbrämung (Deckmantel)“ unter einem negativen Wertungsexzess! (laut OLG-Senatsvorsitzenden Leo Levnaic-Iwanski). 
 Levnaic-Iwanski erklärte diese Begründung mit dem Beispiel eines Behinderten in einem Rollstuhl – die Feststellung ER IST BEHINDERT ist zulässig – allerdings darf diese Aussage nur getätigt werden, ohne eine Herabwürdigung dieses Menschen!

Quelle

Der OLG-Senatsvorsitzenden Leo Levnaic-Iwanski sagt also genau betrachtet:

Alte Männer, die Sex mit Kindern haben dürfen danach maximal auf die gleiche sprach- und kultursensible Weise kritisiert und bezeichnet werden wie Behinderte im Rollstuhl.

Damit werden Behinderte im Rollstuhl, die sich nichts, aber auch gar nichts (!) vorzuwerfen haben, mit alten Männern gleichgestellt, die Sex mit Kindern haben und deren Seele zerstören. Das ist ungeheuerlich! …

Bei Andreas Unterberger  geht Kommentator P. Weiser der Bedeutung des Wortes verbrämen nach und stellt fest:

Das Wort „verbrämen“ zählt nicht unbedingt zu meinem aktiven Wortschatz, irgendwie erschien es mir jedoch in der Urteilsbegründung seltsam unpassend zu sein. Unpassend genug um nachzusehen, was „verbrämen“ eigentlich genau bedeutet, und siehe da, es ist schlicht und einfach ein Synonym von „beschönigen“. In Wikipedia liest sich das folgendermaßen: „Ein Euphemismus (…) oder Verbrämung, ist ein sprachlicher Ausdruck, der eine Person, eine Personengruppe, einen Gegenstand oder einen Sachverhalt beschönigend, mildernd oder in verschleiernder Absicht benennt“.
Jetzt bin ich aber bass erstaunt über die Tiefgründigkeit der Urteilsfomulierung, soweit sie mir aus den Medien bekannt ist. (Die Presse: „Würde man „isoliert“ erklären, dass Mohammed „Sex mit einem Kind hatte“ würde das wohl nicht unter Strafe gestellt. Aber die von Sabaditsch-Wolff vorgenommene „Verbrämung der Aussage“, komme einer Verspottung gleich und sei daher zu verurteilen.“)
Man hüte sich also davor, etwa aus Rücksichtnahme auf Gefühle Dritter, eine unangenehme Tatsache verschönend darzustellen, denn nach der verqueren richterlichen Logik kann genau das dazu führen, dass die Aussage strafbar wird! Die „Verbrämung“ schafft somit aus dem strafrechtlichen Nichts einen Wertungsexzess, lässt ihn sogar „deutlich hervorleuchten“. „Es werde Licht“, kann man da nur sagen.

Kommentator Anonymer Feigling fragt dazu:

Wer verbrämt da eigentlich?
Nach Lektüre einiger Kommentare bin ich jetzt total perplex über die Aussage dieses Richters.
Verbrämen ist nach Duden tatsächlich ein Synonym für beschönigen, bagatellisieren, schönen, schönfärben, schönreden, verharmlosen, herunterspielen usw.
Aber wer verbrämt da eigentlich?
Wenn jemand die Aussage “X schläft mit einem 6 oder 9-jährigen Kind” mit der Aussage “Wer mit Personen jünger als 15 Jahren schläft, ist ein Kinderschänder” verbindet und dann schlüssig zur Erkenntnis kommt, „X ist ein Kinderschänder“, bagatellisiert, verharmlost oder verbrämt hier ganz und gar nicht.
Hier wird offen und deutlich über eine schwere Straftat gesprochen. Nichts wird verharmlost oder heruntergespielt.
Dagegen wird verharmlost, heruntergespielt oder verbrämt, wenn man sagt: „Das war zu seiner Zeit so üblich.“
Oder wenn man die Aussage „X ist ein Kinderschänder“ nicht zulässt oder unter Strafe stellt.
Sollten jetzt nicht Personen gegen diesen Richter juristisch vorgehen?

Ergänzung 31.12.: So unerfreulich das Fehlurteil gegen Elisabeth Sabaditsch-Wolff auch ist, trägt es doch zum Nachdenken über Mohammed und den Islam bei; man findet sogar im Standard politisch inkorrekte Leserkommentare:

Seltsam
Ich war bei dem Seminar persönlich dabei. Es wurde sehr sachlich geführt, und es gab überhaupt keine Hasstiraden … Wenn hier jemand verurteilt werden müßte, dann doch der Verfasser des Koran`s…

Ich finde es ja beinahe schon amüsant, dass Menschen, die eine religiöse Ideologie verspotten, die offen zur Gewalt ggü. Ungläubigen aufruft,  überhaupt verknackt werden können. Wer schützt denn die Gefühle aller „Ungläubigen“, wenn sie so etwas lesen müssen? …

Ich vermisse in der Beweiswürdigung aber schmerzlich die Bewertung des offensichtlichen Motivs der Angeklagten, eine Norm aus dem Strafrecht zu verteidigen …

Klares Fehlurteil
Wie bitte soll man einen GV mit einer 9-Jährigen anders bezeichnen und rechtlich würdigen, als mit Pädophilie bzw. schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen gem § 206 StGB …

Ergänzung 5.1.2012: Auch DerDenker bezieht auf seinem Blog gegen das Urteil Stellung: Gesinnungsjustiz? Skandaljustiz!

Ergänzung 24.1.2012: ESW wird nach strategischen Überlegungen die Geldstrafe vorerst bezahlen.

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