Hedwig von Beverfoerde: http://www.freiewelt.net/blog-4847/%22kinderrechte%22-ins-grundgesetz%3F.html (27.11.):
Keine Staatserziehung durch „Kinderrechte“!
Seit kurzem grassiert in allen Medien die Forderung eines Aktionsbündnisses einschlägiger Organisationen, sogenannte „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen:
Das Aktionsbündnis Kinderrechte schlägt dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vor, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:
… (2) Die staatliche Gemeinschaft … unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag. …
So heißt es in der Begründung zum Gesetzesvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte:
… Die Unterstützung soll nicht erst erfolgen, wenn ansonsten ein Eingriff in die elterliche Sorge droht … Vielmehr soll die Unterstützung aller Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag eine generelle Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft sein. …
Die Eltern sollen in ihrer Erziehungsverantwortung also „unterstützt“ werden. Damit wäre die Lufthoheit des Staates über die Kinderbetten vollendet. Unter anderem wäre der Weg endlich frei für eine Kindergarten- und Krippenpflicht.
Bleiben wir also standhaft beim NEIN gegenüber der Forderung nach sogenannten „Kinderrechten“ ins Grundgesetz!
Zum Wohl unserer Kinder und Familien. Denn Elternrecht ist Bürgerrecht.