Homo-„Ehe“: Josef Prölls Trug und Versäumnis

http://www.andreas-unterberger.at/2013/01/josef-proells-letzte-niederlage/  (24.1.):

Der gesellschaftspolitisch nicht gerade als wertkonservativ bekannte Verfassungsgerichtshof hat nun praktisch alle Differenzierungen zwischen der Eheschließung und der homosexuellen Verpartnerung verboten. Das war freilich erwartbar gewesen. Das erinnert wohl ein letztes Mal an den unglückseligen Ex-ÖVP-Chef Josef Pröll. Er hatte in seiner Amtszeit diese Konstruktion zu verantworten, die einen Kompromiss zwischen den wertkonservativen Österreichern und den lautstarken schwulen und linken Pressure-Groups darstellen sollte.

Auch bei der Verpartnerung darf es künftig ein Ja-Wort, Trauzeugen und feierliches Brimborium geben. So sagt nun der VfGH. Genau mit diesen subtilen äußeren Differenzierungen hatte Josef Pröll aber den Österreichern und seinen skeptischen Wählern damals einreden wollen, dass er einen signifikanten Unterschied zwischen der normalen Ehe und der schwulen Verpartnerung durchgesetzt habe. Dieser Unterschied war in Wahrheit aber von Anfang an nach der ersten Öffnung der Tür zur Verpartnerung nicht mehr haltbar, wie übrigens damals schon das Tagebuch prophezeit hatte.

… Er hätte gerade auch als Finanzminister längst für die Streichung sämtlicher staatlicher Finanzförderungen für kinderlose Ehepaare – und seither eben auch für schwule Partner – kämpfen müssen. Dieses Geld sollte vielmehr konzentriert jenen zugute kommen, die noch Kinder in die Welt setzen und aufziehen. Kinder sind das Einzige, was der Staat in einer Familie (und in Quasi-Familien) zu fördern hat. Hier ist eine echte Lastenteilung notwendig. Das Kinderkriegen ist im staatlichen Interesse erwünscht und daher zu fördern. Dinkies hingegen – Double income, no kids, also kinderlose Doppelverdiener,  – produzieren keine künftigen Steuer- und Pensionszahler. Sie sind jedoch die wirtschaftlich am besten situierten Teile unserer Gesellschaft. Es ist absolut nicht einsichtig, dass kinderlose Paare etwa bei Witwen- und Witwerpensionen und bei der Gratismitversicherung in der Krankenkasse von allen anderen subventioniert werden müssen. …

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