Die spanischen Lebensschützer haben … einen beachtlichen Etappensieg im Kampf um den Schutz des ungeborenen Lebens errungen: Ein Gesetzesvorschlag zur Einschränkung der Möglichkeit der Abtreibung wurde vorgelegt. Eine Politik der kleinen Schritte führte zu diesem ersten Erfolg.
… Nun ist das Gesetzesvorhaben des Gesetzes Alberto Ruiz-Gallardon, des Justizministers, endlich bekannt (in den romanischen Ländern werden, römischer Tradition gemäß, Gesetze nach dem benannt, der sie einbringt) und im Ministerrat angenommen. Die Lebensschützer lassen nicht nach und drängen weiter. Sie betonen, dass das Massaker mit jedem verlorenen Augenblick weitergeht.
… Die spektakulärsten Punkte des Gesetzesvorhabens sind folgende: Es werden die Bedingungen wieder in Kraft gesetzt, die zuvor den Zugang zur Abtreibung eingrenzten, somit der Wegfall der 14-Tage-Frist, in der nach dem Gesetz Zapatero jede Frau ungehindert ihre Schwangerschaft beenden konnte, dazu die Verschärfung jener Bestimmungen, die für spätere Abtreibungen noch in Kraft sind. So ist die eugenische Abtreibung (wegen schwerer Missbildungen oder schwerer Krankheit des Fötus) ausdrücklich ausgeschlossen und keine Begründung für eine Abtreibung mehr. Hingegen bleibt das Risiko für die physische und psychische Gesundheit der Mutter ein Kriterium, letzteres Kriterium muss jedoch von zwei Medizinern bestätigt werden, die in keinerlei Verbindung zur Abtreibungsklinik stehen, an welcher der Eingriff vorgenommen werden soll – was bisher nicht der Fall war und einem weiteren Missbrauch im Rahmen des eigentlichen Missbrauchs, nämlich des Angriffs auf das Leben, Tür und Tor öffnete. Ein psychisches Risiko könnte z. B. im Falle einer problematischen Schwangerschaft, etwa in Erwartung eines Kindes mit Trisomie 21, geltend gemacht werden.
Im Falle, dass das Gesetz angenommen wird, könnten dann auch Minderjährige nicht mehr anonym Zugang zur Abtreibung haben. …
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