Die Initiative Liberaler Muslime Österreich warnt:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140324_OTS0180/ilmoe-warnt-vor-neuem-islamgesetz-das-die-fundamentalisten-beguenstigt:
Das in Vorbereitung befindliche neue Islamgesetz ist von den politisch Verantwortlichen mit der radikal-sunnitisch polarisierten „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ)“ im Alleingang ausgehandelt worden, obwohl diese seit rund 34 Jahren gesetzwidrig als Alleinvertreter des Islam auftritt.
Nicht einmal in ihrer Verfassung findet sich eine Dokumentation der islamischen Glaubensgrundlagen; sie hat daher den Status einer Sekte, vergleichbar mit den Wahabiten in Saudi-Arabien. Ohne Glaubensgrundlagen war und ist es rechtlich gar nicht möglich die IGGiÖ mit dem Islamgesetz anzuerkennen.(1)
Obwohl die IGGiÖ als kleine Minderheit nur weniger als vier Prozent der Muslime in Österreich vertritt (nur etwa 5000 – es gibt keine unterschriebenen Mitgliederlisten und Wählerlisten – trotz persönlich wahrzunehmendem Wahlrecht haben in den Vereinen die Clan- und Familienoberhäupter für ihre Frauen, Kinder und Freunde gewählt), wurde das neue Islamgesetz nur für die IGGiÖ geschrieben.
Die IGGiÖ als kleine Minderheit vertritt das Scharia-Recht und stützt sich auf radikale islamistische Vereine wie beispielsweise die ATIB, welche den Islam der türkischen Regierung repräsentiert, die nationalfundamentalistische Milli Görüs, die gewaltbereite Moslembruderschaft, die rückständigen Salafisten, die Terror-Organisation Hamas und die Jihadisten-Partei Hizb ut Tahrir. Die IGGiÖ hat die österreichischen Steuerzahler bisher mehr als 100 Millionen Euro gekostet.
Es ist unverständlich, warum die islamistischen Gruppierungen der IGGiÖ vom österreichischen Staat bevorzugt werden, obwohl sie Frauen-diskriminierend und Demokratie-ablehnend handeln und Parallel-Gesellschaften forcieren. Aufgrund der
Verfassungsgerichtshof-Entscheidung vom 1. Dezember 2010 (B1214/09) hat die IGGiÖ keinen Alleinvertretungsanspruch für alle Muslime in Österreich.(1) Es ist nicht zu verstehen, warum die politisch Verantwortlichen die VfGH-Entscheidung seit mehreren Jahren ignorieren.Mit dem neuen Islamgesetz soll die dubiose IGGiÖ jetzt alle Muslime in Österreich vertreten.(1) Das ist eine Diskriminierung von mehr als 600.000 liberalen Muslimen in Österreich.
Die verschiedenen und zahlreichen islamischen Glaubensrichtungen (Sunniten, Schiiten, Aleviten, etc.) und die bereits bestehende „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)“ welche mehr als 80.000 Aleviten vertritt, und die „Islamische Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (SCHIA)“ welche mehr als 60.000 Schiiten vertritt, wollen mit der sogenannten „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ)“ und ihren radikalen Positionen nichts zu tun haben.
Die ILMÖ protestiert auf das Schärfste gegen das geplante diskriminierende Islamgesetz und lehnt diese rechtswidrige und
glaubenswidrige Zwangsmaßnahme der politisch Verantwortlichen ab. Die Vorgehensweise zur Entwicklung dieses Gesetzes droht zu Konflikten und einem nicht mehr kontrollierbaren Flächenbrand zu führen, da mehr als 96 % der Muslime in Österreich von der Mitgestaltung an diesem Gesetz ausgeschlossen sind, aber von seinen Auswirkungen benachteiligt werden.Ein repräsentatives neues Islamgesetz muss im Konsens mit allen islamischen Glaubensrichtungen ausgearbeitet werden. Die Initiative Liberaler Muslime Österreich – ILMÖ, die sich als Sprecher des liberalen europäischen Islam versteht, ist gerne bereit, dazu einen konstruktiven Beitrag zu leisten.
1) Die in der Verfassungsgerichtshof-Entscheidung vom 29. Februar 1988 (V11/87) geforderte staatliche Anerkennung der IGGiÖ mit Verordnung wurde nie erlassen. Das Schreiben vom 30. August 1988 (GZ 9.076/11-9c/88, Nicht-Bescheid), erfüllt die gesetzlichen Erfordernisse eines Bescheides und einer Verordnung nicht. Aus den oben genannten Gründen hat die IGGiÖ nie eine Rechtsgrundlage als Religionsgesellschaft erlangt. Mit dem neuen Islamgesetz soll die dubiose IGGiÖ jetzt alle Muslime in Österreich vertreten, obwohl der Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 1. Dezember 2010 (B1214/09) den Alleinvertretungsanspruch der IGGiÖ für alle Muslime in Österreich bereits für nicht zulässig erklärt hat.