Erziehungsdiktatur ab dem Kindergarten

Armin Eckermann von Schulunterricht zu Hause e. V. (SchuzH) berichtet:

http://kultur-und-medien-online.blogspot.co.at/2014/07/tagungsberichtericht-vom-3-deutschen.html   Tagungsbericht vom 3. Deutschen Schulrechtstag: Von der Schulpflicht über die Kindergartenpflicht zur Erziehungsdiktatur   (1.7.):

… SchuzH ist der Einladung in der Erwartung gefolgt, an einer wissenschaftlich fundierten Veranstaltung zu dem heiß umkämpften natürlichen Recht der Eltern auf vorrangige Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. II Satz 1 GG) teilzunehmen.

Den Initiatoren ging es aber, wie insbesondere auch die Vorträge erwiesen, nicht darum, das Recht der Eltern im Spannungsfeld der Schule nach Grundgesetz, Menschenrechten, Konventions- und Schulrecht sowie der Rechtsprechung und Literatur zu durchleuchten, sondern unter dem anspruchsvollen Namen „Deutscher Schulrechtstag“ geltendes Verfassungsrecht (Elternrecht und Gewissensfreiheit) zu unterlaufen und die totale Staatserziehung weiter auf den Weg zu bringen – einschließlich der Kindergartenpflicht.

Prof. Dr. Guy Beaucamp zeigte in seinem Beitrag „Verfassungsrechtliche Probleme einer Kindergartenpflicht“, wie der Staat aus der Schulpflicht auch eine Kindergartenpflicht machen kann, indem die Schulpflicht einfach vorgezogen wird. Der Kindergarten wird ausgestattet mit einem entsprechenden Bildungsplan und Lehrern – so wird er zur Schule und unterliegt der Schulpflicht. …

Prof. Dr. Stefan Huster verteidigt in seinem Referat „Abwägung oder Abschichtung? Zum Verhältnis von elterlichem und schulischem Erziehungsrecht“ die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Krabat-Fall. …

Der Referent von „Homeschooling als Elternrecht?“, Harald Achilles, verstand sich nur als Sprachrohr der Rechtsprechung, wie er selbst sagte. Nach der Rechtsprechung könne Homeschooling nicht gestattet werden, weil Homeschooling das Kindeswohl verletze. Gefragt nach empirischen Nachweisen für diese Behauptung, musste der Referent aus dem Hessischen Kultusministerium passen – ebenso wie die Gerichte. Es gibt keine empirischen Untersuchungen, die beweisen, dass Hausunterrichtung das Kindeswohl verletze. …

Ein Teilnehmer fragte ganz frisch in freiheitlich demokratischer Gesinnung, warum man der kleinen Gruppe von Eltern das Recht nicht gebe, ihre Kinder zu Hause in der Weise zu unterrichten, wie es in allen Ländern um Deutschland herum möglich ist? Betroffenes Schweigen. Die Frage wurde nicht beantwortet – aber mit Beifall bedacht.

Die Tagung zeigte, wie die Ideologie des 2. Familienberichtes der Bundesregierung von 1975, Erziehung der Kinder sei staatliche Aufgabe, weiter gegen Gesetz, Recht und Fakten im Schein von Wissenschaftlichkeit realisiert wird. Diese Ideologie steht ganz klar dem Grundgesetz entgegen, das den Eltern ihr natürliches Erziehungsrecht sicherstellt und sie vor Übergriffen des Staates schützt.

Das elterliche Erziehungsrecht gibt den Eltern das Recht, die Bildung ihrer Kinder selbst in die Hand zu nehmen (Homeschooling), so wie dies weltweit praktiziert wird. Insbesondere muss dieses Recht Eltern dann gewährt werden, wenn eine neutrale und wissenschaftlich fundierte Erziehung der Kinder in den Schulen nicht mehr gewährleistet ist und einseitige Indoktrination stattfindet, wie z. B. durch die zwangsweise fächerübergreifende Sexual- und Gendererziehung an deutschen Schulen.

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2 Antworten zu Erziehungsdiktatur ab dem Kindergarten

  1. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG schreibt:
  2. Jürgen schreibt:

    Man sollte dazu noch anmerken, daß Artikel 7 des Grundgesetzes dem Staat lediglich die Aufsicht über das Schulwesen zuweist, und nicht Erziehung.

    Der Staat muß die Schulen dahingehend beaufsichtigen, daß sie nicht indoktrinieren, und andere Interessengruppen wie die Wirtschaft keinen Einfluß nehmen.

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