In einem Debattenbeitrag im Leserforum der Kleinen Zeitung vom 11.7.2014 (S. 42) postuliert Gudrun Kattnig, dass die Mittel der staatlichen Krippenförderung rechtens den Eltern zustehen:
Wahlfreiheit und Menschenwürde
Förderungen und Beihilfen des Staates werden grundsätzlich als Geld- und nicht als Sachleistung zur Verfügung gestellt (z. B. Familienbeihilfe, Pension, Pflegegeld, Wohnbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung). Die Regierung begründet den Vorrang von Geldleistungen so: „In unserer auf den Prinzipien der Geldwirtschaft beruhenden Gesellschaft ist es zur Wahrung der eigenen Menschenwürde notwendig, frei über die Art und Weise der Bestreitung des Lebensunterhalts entscheiden zu können.“ Diese Wahlfreiheit muss daher auch für Kinderbetreuung gelten.
Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht, von ihren Eltern betreut zu werden (nur in Österreich wurde dieser Artikel ausgeklammert). Dem entspricht die Pflicht der Eltern, für die Betreuung ihrer Kinder zu sorgen. Die Verletzung dieser Betreuungspflicht und die Vernachlässigung von Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung ist „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen“.
Wenn der Staat Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und Geld zur Verfügung stellt, so verlangt es die Achtung der Menschenwürde, dass die für die Betreuung Verantwortlichen, das sind die Eltern, über dieses Geld verfügen können, um über die für ihre Situation bestmögliche Betreuungsform zu entscheiden.
Wenn statt der Eltern die „institutionellen“ Kinderbetreuungsstätten dieses Geld vom Staat erhalten, werden fundamentale Rechte der Eltern ausgehebelt und dadurch Menschenrechte der Familien in zweifacher Hinsicht verletzt: sowohl das Recht der Kinder auf Betreuung durch ihre Eltern als auch das Recht der Eltern auf Wahrung ihrer Menschenwürde.
Derzeit belaufen sich die Kosten für einen staatlich verordneten Betreuungsplatz auf 1000 bis 2000 Euro je Kind und Monat. Dabei sind sich alle Parteisprecher einig, dass die österreichische institutionelle Betreuung in mehrfacher Hinsicht nicht einmal Mindeststandards entspricht: keine „flächendeckende“ Erreichbarkeit, mangelhafte Öffnungszeiten (was Stunden am Tag, Tage in der Woche und Wochen im Jahr betrifft), 20 bis 25 Kinder je Betreuerin und das bei ungenügender Qualifikation. Solange die Betreuungsstätten das Geld vom Staat bekommen, kann sich daran auch nichts ändern.
Die Regierung plant nun, in dieses System einmalig 305 Millionen Euro für 25.000 zusätzliche „bedarfsorientierte“ Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige zu investieren, um das EU-Barcelona-Ziel von 33 Prozent zu erreichen. Eine Erhebung des „Bedarfs an Fremdbetreuung“ hat es aber nie gegeben, das Ziel ist vielmehr, Menschenrechte auszuhebeln, koste es, was es wolle.
Gudrun Kattnig ist Geschäftsführerin des Katholischen Familienverbandes Kärnten
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Contra factum non valet argumentum
Fakten über Gender Mainstreaming siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. erweiterte Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014: ISBN 978-3-9814303-9-4