http://www.freiewelt.net/reportage/ttip-tisa-aushebelung-der-demokratie-10036813/ (16.7.):
Die streng geheimen Verhandlungen zu TTIP und TiSA erteilen den Bürgern eine bittere Lektion: Ihre Meinung ist nicht gefragt. Entscheidend sind allein die Interessen der Investoren und Konzerne.
TTIP oder nicht TTIP? Bei dieser Frage geht es längst nicht mehr nur um die Vor- oder Nachteile eines »Freihandelsabkommens«. Es geht um Grundsätzliches: Darf man in einer Demokratie die Öffentlichkeit von wichtigen Entscheidungsprozessen ausschließen?
TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und TiSA (Trade in Services Agreement) sind nach der Gründung der NATO die umfangreichsten transatlantischen Abkommen in der Geschichte, wobei das TiSA-Abkommen neben der EU und den USA noch 21 weitere Staaten betrifft.
Doch weder die Abgeordneten der nationalen Parlamente noch die Abgeordneten im EU-Parlament sind über den Verhandlungsverlauf adäquat informiert. TTIP wird streng geheim in Brüssel und Washington ausgehandelt, TiSA in Genf. Politiker und Vertreter von Organisationen dürfen Auszüge der Akten in Augenschein nehmen, allerdings mit geschwärzten Textabschnitten. Außerdem dürfen sie nichts an die Öffentlichkeit weitergeben.
Die EU hat die Mitgliedsländer in einem internen Schreiben aufgefordert, nur positive Aspekte des »Freihandelsabkommens« in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Medien, private wie öffentliche, halten sich größtenteils bedeckt.
Wie Demokratie zum Handelshemmnis degradiert wird
Bürgerinitiativen und Verbraucherschutzorganisationen befürchten, dass mit TTIP nationale Standards aufgeweicht werden. Es geht um die Bereiche Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte, Sozialgesetzgebung, Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln, Tierschutz, Datenschutz und Deregulierung der Finanzmärkte.
Doch die Angleichung verschiedener nationaler Standards ist nur ein Aspekt des Abkommens. Sehr viel schwerwiegender ist die Einführung geheimer Schiedsgerichte. Damit die Investoren ihre Investitionen geschützt wissen, sollen Konzerne Staaten vor geheimen Schiedsgerichten verklagen können. Wenn in einem Land eine Gesetzesinitiative die Gewinnerwartungen des Konzerns schmälert, drohen Schadensersatzforderungen. Diese Schiedsgerichte werden von privaten Anwaltskanzleien ohne öffentliche Aufsicht gestellt.
Bei TiSA geht es vor allem um die Liberalisierung des Tertiären Sektors, das heißt um die Kommerzialisierung von Dienstleistungen zugunsten multinationaler Konzerne. Öffentliche Dienstleistungen, Staatsbetriebe oder staatlich subventionierte Dienstleistungsunternehmen werden hierbei als Handelshemmnisse und Markteintrittsbarrieren angesehen, weil sie in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Dienstleistungen stehen. Dazu gehören unter anderem der Gesundheitsbereich, der Bildungssektor, der Postdienst, die Wasser- und Energieversorgung. Selbst der Sozialdienst wird zur Handelsware. Dabei sollen einmal privatisierte Dienstleistungsbereiche nicht mehr nachträglich rekommunalisiert werden dürfen.
Wenn Konzerne gegen Staaten klagen
Man kann TTIP und TiSA folgendermaßen auf den Punkt bringen: Es geht um die Beseitigung von möglichen Interessenskonflikten zwischen multinationalen Konzernen und Investoren einerseits und den nationalen, regionalen und lokalen Zivilgesellschaften andererseits. Dies geschieht zugunsten der Konzerne und Investoren.
Wie sich das in der Realität auswirkt, kann man schon heute an verschiedenen Beispielen studieren. Einige bilaterale Abkommen haben sich für Zivilgesellschaften als Sackgassen erwiesen, an deren Ende der Konflikt zwischen den Konzerninteressen und dem bürgerlichen Willen unausweichlich wird.
- Weil in der kanadischen Provinz Quebec das Fracking gestoppt wurde, wurde der kanadische Staat von einem US-amerikanischen Bergbauunternehmen auf 250 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt.
- Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland wegen des Atomausstiegs vor einer internationalen Schiedsstelle auf milliardenschweren Schadensersatz verklagt.
- Der weltweit größte Tabakhersteller, Philipp Morris, hat Australien wegen einer Gesetzesinitiative gegen das Rauchen verklagt. Auch gegen Uruguay klagte der Konzern auf Schadensersatz wegen strenger Rauchergesetze.
- Ein bedeutender US-amerikanischer Industriekonzern hat den bolivianischen Staat auf Schadensersatz verklagt, weil dieser nach heftigen Protesten der Bevölkerung die Privatisierung der Trinkwasserversorgung wieder rückgängig gemacht hatte. Die Menschen hatten gegen die Privatisierung protestiert, weil sich viele ihre Trinkwasserversorgung nicht mehr leisten konnten. Im Zuge des Wasserstreites war es zu heftigen Auseinandersetzungen im Lande gekommen.
Es gibt zwei Arten von Demokratie: volksnahe Demokratie und Hinterzimmer-Demokratie
In einer volknahen Demokratie kommen die Impulse für die gesellschaftlichen Entwicklungen aus der Mitte der Gesellschaft. Den politischen Entscheidungen gehen öffentliche Meinungsbildungsprozesse und pluralistische Debatten voraus. Die Presse begleitet den Prozess mit einem kritischen Diskurs. Experten verschiedener Interessensgruppen kommen öffentlich zu Wort. Schließlich wird der Volkswille von den gewählten Volkvertretern in Gesetze gegossen und in Politik umgesetzt.
In einer Hinterzimmer-Demokratie werden in kleinen geheimen Zirkeln die Interessensfelder von Privilegierten abgesteckt. Dann vermitteln Konzernlobbyisten den Politikern diese Interessen. Am Ende wird der Bevölkerung die politische Entscheidung mittels gezielter PR-Aktionen als alternativlose Notwendigkeit verkauft. Die klare Artikulation der Bedürfnisse der Bevölkerung wird dagegen als »Populismus« zurückgewiesen.
Bittere Erkenntnis
Aus den bisherigen Geheimverhandlungen können die … Bürger fünf Schlüsse ziehen:
- Erstens: Das Vertrauen der multinationalen Konzerne in die Demokratie und Meinungsbildung des Volkes ist nicht vorhanden. Die Bevölkerung soll von wichtigen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden. Den … Bürgern wird kein Zugang zu den wichtigen Informationen gewährt, um sich eine kritische Meinung zu bilden.
- Zweitens: Volksabstimmungen oder eine bürgernahe Legislative werden als potentielle Handels- und Investitionshemmnisse angesehen, weil die Zivilgesellschaft Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen kann, die die Gewinnerwartungen der Konzerne schmälern könnten.
- Drittens: Das Vertrauen der Konzerne in die vorhandenen Rechtssysteme der betroffenen Staaten ist begrenzt. Stattdessen bevorzugt man geheime internationale Schiedsgerichte, die nicht staatlich, sondern von privaten Anwaltskanzleien gestellt werden.
- Viertens: Zahlreiche Schutzzölle und Subventionen, um regionale Strukturen der Binnenwirtschaft zu schützen, werden fallen. Von der Kulturförderung bis zur Unterstützung der heimischen Landwirtschaft wird ein anderer Wind durch das Land wehen. Wenn bisher die Gemeinden öffentliche Aufträge gern an heimische Betriebe vergeben haben, um die regionale Wirtschaft zu fördern, müssen in Zukunft auch die Mitbewerber aus Übersee berücksichtigt werden – von der Müllabfuhr bis zur Wasserversorgung, egal ob die lokale Bevölkerung dies möchte oder nicht.
- Fünftens: Wenn die Abkommen TTIP und TiSA ratifiziert worden sind, gibt es keinen Weg mehr heraus. Die Bevölkerung muss sich damit abfinden – oder sich auf astronomische Schadensersatzforderungen einstellen.
Alle fünf Punkte widersprechen unserem Verständnis von Demokratie.
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Ergänzung 17.7.2014:
http://german.ruvr.ru/radio_broadcast/62074985/274741556/ http://german.ruvr.ru/radio_broadcast/62074985/274741556/ (17.7.):
… Die Gespräche werden grundsätzlich hinter den verschlossenen Türen geführt und diese Tatsache beunruhigt logischerweise breite Schichten der Öffentlichkeit in den Ländern der Europäischen Union. Der gerade gewählte neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker hat in seiner ersten Stellungnahme in Straßburg betont, dass dieses Abkommen transparent sein soll und es dürfen auch keine parallelen Justizräume entstehen. Wir haben jetzt an der Telefonleitung unseren europäischen Korrespondenten Igor Belov. …
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Ergänzung:
Sven von Storch: http://www.freiewelt.net/ttip-ceta-tisa-wer-geheim-verhandelt-hat-etwas-zu-verbergen-10036937/ (17.7.):
Wenn die Zivilgesellschaft von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen ist und geheime Schiedsstellen die ordentliche Gerichtsbarkeit ersetzen, sind Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt.
Staatliche Souveränität war gestern. Heute sind weder Staat noch Volk der Souverän. Unter der Flagge des freien Handels und dem Banner der Harmonisierung der Märkte soll den Bürgern die Möglichkeit genommen werden, durch demokratisch legitimierte Gesetzesinitiativen nationale oder regionale Standards festzulegen.
Unter großem Druck der Konzerne und Industrielobbyisten werden zurzeit drei multilaterale Wirtschaftsabkommen verhandelt: TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“), CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) und TiSA („Trade in Services Agreement“).
TTIP wird als völkerrechtlicher Vertrag zwischen der EU und den USA ausgehandelt, CETA zwischen der EU und Kanada. TiSA betrifft neben der EU und USA noch 21 weitere Staaten. Es geht um Handelsbarrieren, Erschließung neuer Märkte und Liberalisierung von Dienstleistungen. Das Ziel: Die Investoren wollen um jeden Preis ihre internationalen Investitionen abgesichert wissen. …
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Ergänzung 22.7.2014:
Sven von Storch: http://www.freiewelt.net/freihandel-ja-investitionsschutzabkommen-nein-10037257/ (22.7.):
Freihandel ist gut, aber das Freihandelsabkommen TTIP enthält Elemente, die Demokratie und Rechtsstaat gefährden. Wir brauchen ein »gemischtes Abkommen«, das den nationalen Parlamenten die Souveränität belässt. …
Die drei zentralen Forderungen an die EU-Kommission
- Die erste zentrale Forderung an die EU-Kommission ist deshalb, die Verhandlungen über das Investitionsschutzabkommen unmittelbar einzustellen, so dass die Schiedsgerichte kein Teil des transatlantischen Freihandelsabkommens mehr sind.
- Die zweite zentrale Forderung an die EU-Kommission ist, sich öffentlich und verbindlich darauf festzulegen, dass das Abkommen als »gemischtes Abkommen« behandelt wird, also dass am Ende die Verabschiedung nur durch die Zustimmung der nationalen Parlamente erfolgen kann.
- Die dritte zentrale Forderung besteht darin, dass der Verhandlungsprozess transparenter ausgestaltet wird. Das ist auch die beste Weg sicherzustellen, dass sich die besten Standards durchsetzen und sich nicht am Ende Punkte im Freihandelsabkommen finden, die für die Bürger und ihre Vertreter in den nationalen Parlamenten unannehmbar sind.
Es liegt jetzt in der Hand der EU-Kommission Vorbehalte, abzubauen und verspieltes Vertrauen in die Absichten hinter dem Freihandelsabkommen wiederherzustellen, indem sie auf den Verhandlungspfad von Rechtsstaat und Demokratie zurückkehrt.
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„… widersprechen unserem Verständnis von Demokratie.“:
Was kann „Demokratie“ – noch – leisten / nützen, wenn der „demos“ pathologisch DUMM ist?
Der Planet leidet nicht etwa an Demokratie-Mangel!
Auch nicht an Mangel an „Wissen“. Im Gegenteil!
Die vom wissenschaftlichen Prinzip dominierte zivilisierte Gesellschaft produziert ein verantwortungslos großes Übermaß and „Wissen“ und darunter viel irrige und verfälschte Information – von egoistischen / kriminellen Interessen motiviert.
Primär die „zivilisierte Gesellschaft“ (und dadurch der ganze Planet) leidet an / unter Mangel an
WEISHEIT – an WAHRHEIT und geistig-spiritueller LIEBE.
Die „zivilisierte Gesellschaft“ leidet an / unter „Selbst-Entfremdung“ = Entfremdung vom WAHREN SELBST / WAHREN SEIN. Die befallenen / beeinträchtigten Menschen wissen nicht – mehr – WAS sie sind, über welche Potenziale sie verfügen und was sie hier (tun / lassen) sollen.
Die Erkenntnis der zugrundeliegenden KRANKEIT ist nicht neu!
Die Soziologie kennt sie – allerdings nur oberflächlich – unter dem Namen „Kollektive Neurose“.
Aber schon Moses beschreibt sie im „Tanz um das Goldene Kalb“, und Jesus spricht von ihr – z.B. am Kreuz: „… denn sie wissen nicht, was sie tun.“
Daß diese Hinweise nicht (richtig) gedeutet werden und keine Früchte tragen (können), liegt an ebendieser Krankheit, die eine schwere Bewußtseins-Entwicklungs- bzw. Erkenntnis-Störung ist.
Aber sie ist in jedem Falle grundlegend heilbar!
Siehe z.B. mein Text „Wahre Heilung“ auf http://www.Seelen-Oeffner.de.
Herzlichen Gruß!
schöne Leserbriefe…
ein Beispiel nie verbesserlicher Überheblichkeit
Hansen verabschiedet sich
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-07/usa-russland-deutschland-beziehung-kapitalismus
Ist es eigentlich urheberrechtlich ok, wenn man komplette Artikel abdruckt? Zitate sind m.W. ok. Die Quelle ist ja angegeben. Aber den ganzen kompletten Artikel? Das ist m.W. Urheberrechtsverletzung. Meine Empfehlung an den Herausgeber der Seite: Zitieren Sie nur Teile, und schreiben Sie dann: Den ganzen Artikel können Sie auf XYZ (Link) lesen. Dann ist allen geholfen. Die Urheber bekommen mehr Werbung und Links, und Sie mehr Inhalte.