Das Menschenrechtskomitee der UNO hat Chile angewiesen, die Liste der Fälle zu erweitern, in denen die „therapeutische Abtreibung“ straffrei bleibt, falls das entsprechende Vorhaben der Präsidentin Michelle Bachelet zur Durchführung kommt. Zu den in dem sozialistischen Projekt bereits vorgesehenen Ausnahmen – Lebensgefahr für die Mutter, Lebensunfähigkeit des Fötus oder Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung – will die UNO-Organisation auch den Fall des Inzests hinzugefügt sehen.
Chile war am 7. und 8. Juli Gegenstand der in regelmäßigen Abständen stattfindenden Überwachung der Mitgliedsstaaten durch das Menschenrechtskomitee. Diese „Untersuchung“ findet in Genf statt und erlaubt den UNO-Technokraten, die Gesetzgebung und die Politik der Staaten in bestimmten Themenbereichen zu bewerten. Häufig ist das die Gelegenheit zum schamlosen Durchdrücken der Abtreibungsgesetzgebung, die von keinem internationalen Instrument als „Menschenrecht“ vorgesehen ist. Ohne jegliches Mandat und ohne jegliche Zuständigkeit jedoch üben viele UNO-Organisationen Druck und Drohungen aus, indem sie eine angebliche Verpflichtung zur Legalisierung der Abtreibung oder zur Durchführung anderer Reformen im Sinne der Kultur des Todes frei erfinden.
Genau das geschieht hier: Chile soll, laut diesem Komitee, schnellstens sein Gesetz über die Legalisierung der „therapeutischen“ Abtreibung beschließen. …
Ähnlicher Fall: https://kreidfeuer.wordpress.com/2014/07/24/irland-uno-menschenrechtsrat-desavouiert-menschenrechte-der-ungeborenen/
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