Gudrun Kattnig, Geschäftsführerin des Kärntner Familienverbandes, plädiert in einem Debattenbeitrag in der Kleinen Zeitung vom 25.12.2014 (S. 38) für das Recht von Kindern, ihre biologischen Eltern zu kennen.
… Die Verfassungsrichter haben entschieden. In einem Rechtsstaat sind höchstgerichtliche Urteile anzuerkennen. Es ist aber nicht verboten, eine eigene Meinung zu haben. Und Fragen zu stellen. Der Klage zweier lesbischer Frauen, die sich „ungleich“ behandelt fühlen, weil ihnen eine Samenspende zwecks Kinderwunscherfüllung in Österreich nicht erlaubt ist, wurde recht gegeben. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, das Reproduktionsgesetz entsprechend anzupassen. Es widerspricht dem Gleichheitsprinzip (!), wenn lesbischen Frauen der Zugang zu künstlicher Befruchtung verwehrt ist. Dies soll geändert und künftig aus den Mitteln des FLAF auch finanziert werden. Wir lernen: Eine Frau und eine Frau ist das Gleiche wie ein Mann und eine Frau und wie ein Mann und ein Mann.
… Es ist mehr als bedauerlich, dass Kinder in Österreich kein Stimmrecht haben. … Stellen wir uns nur für einen Moment vor, Kinder hätten das Recht, sich in dieser ihre Existenz betreffenden Entscheidung zu äußern. …
Menschen wollen wissen, woher sie kommen und zu wem sie gehören. Jede Person, der der Zugang zu diesem Wissen versagt ist, leidet darunter. Viele verbringen Jahre damit, ihre Identität zu finden. Nachzulesen in vielen Biografien. Die Zufügung seelischen Leids ist nach Artikel 5 der Kinderrechte verboten. Was auch immer die Richter zu ihrem Entschluss bewogen hat — eine bewusste Vorenthaltung eines Elternteils kann unmöglich zum Wohl des Kindes sein. … Den Entscheidungsträgern wünscht man den nötigen Mut, … dem geplanten Gesetz nicht zuzustimmen. …
Siehe auch: https://kreidfeuer.wordpress.com/2014/11/14/scharfe-kritik-an-geplantem-fortpflanzungsmedizingesetz/
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Ergänzung 29.12.2014:
http://www.andreas-unterberger.at/2014/12/kinder-waeren-nicht-nur-zu-weihnachten-wichtig/ (25.12.):
… Die Koalition will nämlich allen Ernstes in Kürze etwas zum Gesetz machen, das Kinder auf die erbärmliche Rolle eines Lustobjekts zur Selbstverwirklichung von Erwachsenen reduziert. Nichts anderes ist es ja, wenn der Gesetzgeber das zum Normalfall macht, was bisher nur in Einzelsituationen – ohne eine Mitverantwortung des Staates – passiert ist. Dass man sich Kinder de facto aus dem Samen-Katalog bestellt. Dass ein Kind von Anfang an nur zwei Mütter hat; was dessen künftiges Leben mit Gewissheit belasten wird. Dass man sich die im Labor hergestellten Kinder dahingehend aussuchen kann, ob sie allen Erwartungen entsprechen (zumindest wenn eine Befruchtung dreimal gescheitert ist): Von der Gesundheit bis zum Geschlecht. Alles egal. Das alles wird stattfinden, auch wenn die Politik viel Nebel rundherum aufzieht.
Gewiss: Das alles gibt es in manchen anderen Staaten. Oder auch hierzulande durch Unglücksfälle. Oder durch subjektives Verschulden. Aber es ist eben etwas ganz anderes, wenn das auch die Gesetze unserer Republik Österreich zur auswählbaren Norm machen. Nicht alles, was technisch – unter auch medizinisch deutlich erhöhten Risiken! – möglich ist, muss auch gemacht werden. Und schon gar nicht, wenn es die momentanen Wünsche zweier Erwachsener vor die lebenslangen Interessen eines Kindes stellt.
Besonders schlimm ist, dass in der ÖVP offenbar nur ein einziger Abgeordneter dagegen stimmen wird – ein Behinderter. Damit macht die ÖVP-Führung ein zentrales Thema – die Stellung der Kinder in dieser Gesellschaft – zum Außenseiter-Anliegen von ein paar Behinderten. Die dürfen halt noch Werte haben. Die anderen wollen endlich als modern angesehen werden. Und zeitgeistig. Gewiss: Im letzten Moment hat wenigstens Klubobmann Lopatka noch „Änderungen“ angekündigt. Aber das werden wahrscheinlich nur kosmetische sein. …
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