http://www.andreas-unterberger.at/2015/01/der-vfgh-als-propaganda-agentur-fuer-islamisten-und-fpo/ (15.1.):
Der Verfassungsgerichtshof hat sich deutlicher denn je als hemmungsloser Exekutor von rotgrünen Positionen betätigt. Das zeigen gleich drei seiner Beschlüsse an einem einzigen Tag. Am folgenreichsten ist zweifellos seine Anordnung, künftig Adoptivkinder an in keiner Weise verwandte schwule Paare auszuhändigen. Das ist nicht nur eine extrem grobe Verantwortungslosigkeit diesen Kindern gegenüber. Das lastet den Richtern nicht nur eine dramatische Schuld an den Problemen dieser Adoptivkinder auf ihrem künftigen Lebensweg auf (welche die Richter freilich eiskalt abschütteln, obwohl die Interessen dieser Kinder tausend Mal wichtiger sind als die sexuellen Vorlieben erwachsener Pärchen). Das ist aber auch demokratie- und rechtsstaatspolitisch eine Katastrophe.
Auch wenn es die – zum Teil direkt aus dem Vorzimmer des SPÖ-Vorsitzenden – in dieses mächtigste Gericht des Landes entsandten Menschen vielleicht gar nicht begreifen: Mit absoluter Sicherheit werden sich jetzt Hunderttausende Moslems in ihrem insgeheim abfälligen Urteil über die verkommene und dekadente europäische Untergangskultur bestätigt fühlen. Und genau solche Empfindungen sind ja der perfekte Nährboden für Fundamentalismus, der immer öfter auch direkt in den Terrorismus führt.
Aber vielleicht wissen das alles die Richter sehr wohl, sind aber schon ganz von linkem Eiferertum geprägt. Und Integration ist sowieso nur ein Wort. …
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Ergänzung:
Marcus Franz: http://www.andreas-unterberger.at/2015/01/sind-kinderrechte-sekundaerij/ (14.1.):
Der Verfassungsgerichtshof hat soeben befunden, dass Homosexuelle gleichrangig wie heterosexuelle Paare als Adoptionseltern fungieren dürfen. Der Nationalrat muss nun bis zum 31.12.2015 eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen. Das ist die Faktenlage und zunächst zu akzeptieren.
Es bleiben mit diesem Entscheid allerdings eine Menge Fragen offen:
In der Menschenrechts-Charta (AEMR) ist festgeschrieben, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben. Es wird weiters festgehalten, dass Kinder das Recht haben, „die Familie als natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und als natürliche Umgebung für ihr Wachsen und Gedeihen“ zu genießen (Originalzitat). Sinngemäß ist in der AEMR die heterosexuelle Vater-Mutter-Beziehung und der daraus resultierende Nachwuchs gemeint. …
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Ergänzung 19.1.2015:
Christl R. Vonholdt: http://www.dijg.de/homosexualitaet/adoptionsrecht/recht-mutter-vater/ Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter (Herbst 2009):
Zehn Gründe gegen ein Adoptionsrecht für homosexuell lebende Paare
1. Jedes Kind hat ein Recht auf Mutter und Vater. In der Struktur einer homosexuellen „Familie“ wird dieses Recht dem Kind geplant und bewusst verwehrt. Das ist eine grundlegende Verletzung des Kindesrechts.
2. Ein Kind, das in dem Bewusstsein aufwächst, seine beiden Eltern seien zwei Frauen oder zwei Männer, wird in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung manipuliert. Das wird sich negativ auf seine Identitätsbildung auswirken.
3. Verschiedenheit ist immer ein größerer Entwicklungsanreiz als Gleichheit. Die Forschung der letzten vierzig Jahre zeigt übereinstimmend, dass Mutter und Vater geschlechtsabhängig Verschiedenes in die Entwicklung der Kinder einbringen. Ein Kind, das bei einem homosexuell lebenden Männer- oder Frauenpaar lebt, ist daher von vornherein in seinen Entwicklungsmöglichkeiten benachteiligt.
4. Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität hat ein Kind, wenn es in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater aufwachsen kann. Bei einem homosexuell lebenden Frauen- oder Männerpaar wird dieser Entwicklungsvorteil dem Kind bewusst vorenthalten.
5. Wenn Vater oder Mutter tragischerweise fehlen wie etwa bei Alleinerziehenden, hat das Kind die Möglichkeit, diesen Verlust zu betrauern und konstruktiv zu bearbeiten. Wenn dem Kind dagegen vermittelt wird, eine homosexuelle „Familie“ sei eine vollständige, nur eben alternative Familienform, verhindert dies, dass das Kind den realen Verlust von Vater oder Mutter betrauern kann. Damit bleibt der Verlust abgespalten und wird sich destruktiv auf die psychosoziale Entwicklung des Kindes auswirken.
6. Es gibt erhebliche Lebensstilunterschiede zwischen homosexuell und heterosexuell lebenden Paaren. Statistisch gesehen ist die Promiskuität bei homosexuell lebenden Männern deutlich höher als in einer üblichen Vater-Mutter-Beziehung. Das wirkt sich destruktiv auf die Bindungsbedürfnisse von Kindern aus.
7. Die allermeisten Studien, die eine angebliche Gleichheit von homosexueller mit heterosexueller Elternschaft behaupten, haben gravierende methodische Mängel. Aus keiner vorliegenden Studie können derart weitreichende Schlussfolgerungen gezogen werden.
8. Für die lesbisch lebende Frau ist es kennzeichnend, dass sie den Mann und das Männliche in der Nähebeziehung nicht haben will oder haben kann. Dies wird sich erschwerend und hemmend auf die männliche Identitätsentwicklung von Jungen auswirken.
9. Für das Mädchen ist der Vater das wichtigste Rollenvorbild dafür, was es selbst einmal von einem Mann erwarten kann. Studien zeigen: Adoleszente Mädchen, die ohne Vater aufgewachsen sind, haben größere Nähe-Distanzprobleme zu gleichaltrigen Jungen und werden häufiger ungewollt schwanger.
10. Wenn bei einem vollen Adoptionsrecht in der Geburtsurkunde eines Kindes zwei Frauennamen oder zwei Männernamen statt eines Frauen- und eines Männernamens stehen, wird das Kind auch dadurch in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung getäuscht.
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Ergänzung 21.1.2015:
http://diepresse.com/home/panorama/welt/4643129/Slowakei_Referendum-gegen-HomoRechte (20.1.):
Am 7. Februar wird in der Slowakei über die Volksinitiative „Schutz der Familie“ abgestimmt. Sie stemmt sich präventiv gegen die Gleichberechtigung Homosexueller, etwa bei Adoptionen.
Während in Österreich der Verfassungsgerichtshof vor Kurzem eine weitere Liberalisierung des Familienrechts verlangte und homosexuelle Paare beim Adoptionsrecht mit Heterosexuellen gleichstellte, gehen die Uhren in der benachbarten Slowakei anders: Dort geht soeben eine Kampagne gegen diese Gleichberechtigung ihrem Höhepunkt zu. Anlass ist das am 7. Februar stattfindende Referendum „zum Schutz der Familie“, das die Allianz für die Familie (AZR) mit den Unterschriften von mehr als 400.000 Wahlberechtigten erzwungen hat.
… Österreich sei ein warnendes Beispiel, wie weit das „legislative Wüten“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und „richterlicher Aktivismus“ inländischer Höchstrichter zugunsten der „Homo-Lobby“ führen könnten, warnt die von der Bischofskonferenz unterstützte Allianz.
… Damit das Referendum gültig ist, müssen mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen. Dieses Quorum hat mit Ausnahme der EU-Beitrittsabstimmung 2003 in der Slowakei noch nie ein Referendum erreicht. Menschenrechtsaktivisten und Vertreter der Homosexuellen- und Gender-Szene fürchten daher weniger den Ausgang des Referendums als eine Verschärfung der homophoben Stimmung durch die Kampagne. Dabei beteuern die Initiatoren des Referendums, man wolle niemanden angreifen, sondern die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Damit könne man am besten dem auch aus dem Ausland kommenden Druck von Agitatoren widerstehen, die „im Deckmantel der Gleichberechtigung und unter schön klingenden Titeln wie ,Menschenrechtsstrategie‘“ die öffentliche Meinung manipulierten.
… Hauptmotiv der AZR-Plakatkampagne ist das Bild eines Kindes, das eine Zeichnung mit dem Wunschbild einer Familie hält: Vater, Mutter und zwei Kinder. … „Das ist es, worauf wir hinweisen wollen, erläuterte AZR-Sprecher Anton Chromik jüngst: „Die Wünsche der Kinder werden nicht wahrgenommen.“ Stattdessen würde nur über die Rechte homosexueller Erwachsener diskutiert. Aber die Freiheit der Erwachsenen ende dort, wo die Freiheit der Kinder bedroht sei, in ihrem Recht auf Mutter und Vater. Mit ihrer Kampagne wollen die Aktivisten diesem „Wunschtraum der Kinder“ eine Stimme geben: „Für Kinder steht es fest: Kommt und schützt die Familie!“, lautet der Aufruf. …
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Im Gegensatz zu einem Kind in einer Vater-Mutter-Gruppierung, erleidet das in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung heranwachsende Kind eine gewisse Deprivationssituation, da ihm der enge Kontakt mit der Gegengeschlechtlichkeit verwehrt bleibt und somit eine Art Freiheitsentzug vorliegt.
Hirnphysiologische Gegebenheiten weisen auf die Bedeutung gegengeschlechtlicher Erziehung und damit auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit gegengeschlechtlicher Spiegelung für spätere Stressverarbeitung, Bindungsfähigkeit und emotionale Zwischenmenschlichkeit hin.
Eine wesentliche neurophysiologische Basis für dieses wichtige Verhalten stellen die so genannten Spiegelneuronen dar, welche zur Grundausstattung des Gehirns gehören. Sie geben bereits dem Säugling die Fähigkeit mit einem Gegenüber Spiegelungen vorzunehmen und entsprechen so dem emotionalen Grundbedürfnis des Neugeborenen. Man geht davon aus, dass diese Spiegelneurone zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr voll entwickelt sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Fähigkeit zu spiegeln optimal und intensiv im familiären Bezugskreis (Mutter oder Vater) genutzt wird. Wie bei allen Nervenzellen im Entwicklungsstadium gegeben, gehen auch die Spiegelneuronen bei mangelnder Anregung zu Grunde („Use it or lose it“).
[siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. erweiterte Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014: ISBN 978-3-9814303-9-4]