Verstaatlichung der Kindererziehung gefährdet den Rechtsstaat

Johannes Resch: http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_03_02_dav_aktuelles_kindererziehung.html Die Verstaatlichung der Kindererziehung untergräbt die freiheitliche Grundordnung:

Eine Kollektivierung der Kindererziehung wurde zunächst vom Marxismus propagiert. Das hatte im Wesentlichen zwei Gründe. Einmal sollte das Arbeitskräftepotential der Frauen besser genutzt werden, indem sie von der Kindererziehung “befreit” werden, die dann durch Gemeinschaftsbetreuung “rationalisiert” werden könne. Zum Zweiten sollte die Erziehung im Sinne des “wissenschaftlichen Sozialismus” erleichtert werden, wobei der Einfluss der Eltern nur hinderlich sein konnte.

Inzwischen hat die Praxis gezeigt, dass die in kommunistischen Ländern praktizierte kollektive Kindererziehung weder den Durchbruch zu höherer Produktivität brachte noch eine Erziehung im Sinne des Marxismus gelang. Im Gegenteil: Auch in der Sowjetunion, die hier über die längste Erfahrung verfügt, meldeten sich kritische Stimmen. Als ein Beispiel ein Zitat Gorbatschows:

“Wir haben erkannt, dass viele unserer Probleme – im Verhalten vieler Kinder und Jugendlicher, in unserer Moral, der Kultur und der Produktion – zum Teil durch die Lockerung der familiären Bindungen und die Vernachlässigung der familiären Verantwortung verursacht werden.”

In der Nachkriegszeit wurde in Westdeutschland die fortschreitende Verstaatlichung der Kindererziehung in der DDR (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen) als marxistisches Teufelszeug verurteilt und dagegen die familiäre Kindererziehung quasi als Symbol individueller Freiheit in den Himmel gehoben. Die Überhöhung der Familie ging soweit, dass die irdischen, also die wirtschaftlichen Grundlagen der Familie völlig aus dem Blick gerieten.

Der wirtschaftliche Gewinn in Form der Altersversorgung der Eltern durch ihre Kinder, der seit Jahrhunderten, ja seit Jahrtausenden aus dem Großziehen eigener Kinder resultierte, wurde durch die Rentenreform 1957 entschädigungslos enteignet und statt dessen an Erwerbsarbeit gebunden. Die Folge war, dass Eltern heute gegenüber den Kindern im Alter weniger Ansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil letztere durchgängig erwerbstätig sein konnten und deshalb in der Regel höhere, aber von den Kindern zu finanzierende Renten erhalten. Nun gibt es zwar einen „Familienlastenausgleich“, den es früher nicht gab. Der gleicht aber heute nur etwa ein Drittel des Nachteils für Eltern aus, der durch das kollektive Altersversorgungssystem – dazu gehört auch die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung im Alter – geschaffen wurde. … [Hier bitte weiterlesen!]

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