Bock als Gärtner: Farce um Verfassungsklage gegen Betreuungsgeld

http://www.familien-schutz.de/farce-um-verfassungsklage-gg-betreuungsgeld-ministerin-schwesig-schickt-erfinder-der-klage-als-verteidiger-jetzt-protest-senden/:

Wir werden nicht seelenruhig zuschauen, wie Familienministerin Manuela Schwesig ihr falsches Spiel bei der Verfassungsklage gegen das ihr ungeliebte Betreuungsgeld treibt. Schicken Sie gleich jetzt Ihren Protest an die Bundesregierung und fordern Sie eine ehrliche Verteidigung des Betreuungsgeldgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht!

Der Streit gegen das Betreuungsgeld nimmt – leider – noch immer kein Ende. Zur Erinnerung: Es geht um 150 Euro für Eltern ein- und zweijähriger Kleinstkinder, die keinen 1200 Euro teuren Krippenplatz beanspruchen. Am nächsten Dienstag, dem 14. April, findet vor dem Bundesverfassungsgericht die erste mündliche Verhandlung über die Normenkontrollklage der Stadt Hamburg gegen das Betreuungsgeld statt. Als Vertreter des beklagten Bundesfamilienministeriums hat Ministerin Manuela Schwesig ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek bestimmt – er soll das Gesetz vor dem BVerfG verteidigen.

Dieser Ralf Kleindiek ist allerdings kein Unbekannter in dieser Angelegenheit. Er war es nämlich, der gleich nach Inkrafttreten des Betreuungsgeldes am 1. August 2013 – damals war er noch Staatsrat der Hamburger Justizbehörde – diese Klage gegen das Betreuungsgeld maßgeblich vorbereitet und vorangetrieben hat. …

http://www.civitas-institut.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2395:betreuungsgeld-klaeger-und-verteidiger-fuer-abschaffung&catid=1:neuestes&Itemid=33 (8.4.):

So etwas gibt es wohl nur im sozialistischen Deutschland. Die zum Verteidiger gegen die Klage gegen das Betreuungsgeld bestellte Person ist entschieden gegen das Betreuungsgeld für Eltern. Die linke Familienzerstörungsministerin Schwesig ernennt den Staatssekretär Ralf Kleindiek zum Verteidiger des Betreuungsgeldes vor dem Bundesverfassungsgericht.

Dieser Herr Staatsekretär von Schwesigs Gnaden hat gleich nach Inkrafttreten des Betreuungsgeldes am 1. August 2013 – damals war er noch Staatsrat der Hamburger Justizbehörde – diese Klage gegen das Betreuungsgeld maßgeblich vorbereitet und vorangetrieben. Nun soll er es verteidigen. Ein geschickter Schachzug, wenn man den Prozess verlieren will, damit die Eltern, die ihr Recht auf Erziehung ihrer Kinder wahrnehmen wollen, dafür bestraft werden.

Frau Beverfoerde von der Initiative Familienschutz hat dazu aufgerufen, dieses perfide Manöver durch eine Protestmail-Aktion zu unterbinden. Das Civitas Institut unterstützt diese Initiative. …

——————————–

Ergänzung 11.4.2015:

Dringende Leseempfehlung:
Birgit Kelle: http://www.freiewelt.net/schwesig-macht-den-bock-zum-gaertner-10057853/ (10.4.):

Die Klage Hamburgs gegen das Betreuungsgeld wurde von Ralf Kleindiek vorangebracht. Er soll es jetzt für die Bundesregierung in Karlsruhe verteidigen. Es wundert mich nicht, dass Familienministerin Manuela Schwesig auch den letzten juristischen Strohhalm nutzen möchte, um die lästige „Herdprämie“ loszuwerden. …

——————————

Ergänzung 14.4.2015:

http://www.familien-schutz.de/csu-klage-gegen-betreuungsgeld-familienfeindlich/ (14.4.):

… Heute trifft sich das Bundesverfassungsgericht zur ersten mündlichen Verhandlung der Normenkontrollklage der SPD-geführten Stadt Hamburg gegen das Betreuungsgeld. In der Begründung der Klage heißt es, das Betreuungsgeld verstoße gegen die Verfassung, da die Leistung die verfassungsrechtlich festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau verhindere. Zudem sei der Bund in dieser Angelegenheit angeblich nicht zuständig.

… Hunderte Bürger hatten sich deshalb in den letzten Tagen per Mail an CDU und CSU gewandt, mit der Bitte, für eine faire Verteidigung der bei den Eltern sehr beliebten Familienleistung zu sorgen. Andreas Scheuer, Generalsekretär der CSU, verspricht in seinem Antwortschreiben, »mit Argusaugen darauf (zu) achten, dass das Ministerium und sein Vertreter dieser Pflicht gewissenhaft nachkommen. Wir werden der Verteidigung genau auf die Finger schauen, und dafür sorgen, dass alle nötigen Argumente gegen die Klage von Hamburg vorgebracht werden.« Auch in Zukunft dürfe es keinen Zweifel daran geben, »dass diese enorm wichtige Familienleistung Bestand hat.«

Die Klage bezeichnete Scheuer als »familienfeindlich«, da Hamburg damit »gegen die freie Entscheidung der Eltern über die Betreuung ihrer Kinder vor Gericht gezogen ist.« Das Betreuungsgeld ermögliche den Eltern mehr Wahlfreiheit und stärke »die Flexibilität bei der Wahl einer geeigneten Betreuungsform«, so Scheuer weiter. Er sei deshalb »der festen Überzeugung, dass das Betreuungsgeld der juristischen Prüfung Stand hält.« …

——————————-

Ergänzung 16.4.2015:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden (14.4.):

(Berlin). Das Grundgesetz sichert Familien Wahlfreiheit zu, wenn es um die Betreuung ihrer Kinder geht. „Wir erwarten von den obersten Bundesrichtern, dass sie dieses in ihrer bevorstehenden Entscheidung deutlich unterstreichen“, sagt Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht. „Das Betreuungsgeld für Kleinkinder im Alter von ein bis zwei Jahren will Kinder nicht aus der Kita und Erziehende nicht vom Arbeitsplatz fernhalten. Es ermöglicht Familien vielmehr, die am besten zum Kind und zur Familie passende Betreuungsform  zu finden.“ Anlass für die Anhörung ist der Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg, mit dem das Betreuungsgeldgesetz auf Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und für nichtig erklärt werden soll.

Das Grundgesetz garantiert Familien besonderen Schutz und gebietet ihre Förderung. Daraus ergibt sich der Auftrag an die Familienpolitik: Sie muss Kindern die bestmögliche Betreuung ermöglichen und die Betreuungsentscheidung der Eltern anerkennen. „Das Betreuungsgeld ist wie der quantitative und qualitative Ausbau der Krippen und Kitas ein familienpolitisches Instrument“, so der DFV-Präsident. „Es flankiert die dreijährige Elternzeit und ermöglicht Familien, eine für ihre Situation passende Betreuungsvariante zu finden. Auch wenn 150 Euro monatlich nur ein Anfang sein können,  dient das Betreuungsgeld dem Prinzip Wahlfreiheit.“

Der DFV kritisiert – übrigens in Übereinstimmung mit dem Hamburger Senat – die rigiden Voraussetzungen für den Bezug des Betreuungsgeldes. „Weil schon eine stundenweise, öffentlich geförderte Betreuung den Verlust des Geldes bedeutet, geraten Eltern in ein Entweder-Oder-Schema“, betont Zeh. „Und auch die Anrechnung auf Grundsicherungs- und Sozialleistungen halten wir für falsch. In der Ausgestaltung des Betreuungsgeldes gibt es also noch Reserven. Am Prinzip der verfassungsgemäß gebotenen Wahlfreiheit aber darf nicht gerüttelt werden.“

Sollten die Richter dem Hamburger Antrag entsprechen, erwartet der DFV  eine Übergangsregelung im Interesse der Rechtssicherheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit für Eltern. „Zudem ist der Gesetzgeber nicht daran gehindert, das Elterngeld zu verlängern und echte Wahlfreiheit in der Betreuung eines Kindes bis zu dessen Vollendung des 3 Lebensjahres, dem Zeitraum der Elternzeit, herzustellen“ so Zeh. „Dies liegt unzweifelhaft in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers.“ Es muss eine Lösung geschaffen werden, die die Erst- und Hauptverantwortung der Eltern respektiert, die Gleichbehandlung der Eltern unabhängig von der gewählten Betreuungsform garantiert und so dem Gestaltungsauftrag des Staates gerecht wird.

————————–

https://kreidfeuer.wordpress.com/2015/04/11/hamburg-scholz-propagiert-aktionsplan-sexuelle-vielfalt/#comment-4502 (16.4.):

Pressemitteilung von Johannes Resch
Pressemeldung des Verbands Familienarbeit
Datum: 14. April

Betreuungsgeld: Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit des Gerichts

Am Dienstag, 14. April, fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung zum Betreuungsgeld statt. Der Hamburger Senat als Kläger hält es für verfassungswidrig. Bundesregierung und bayerische Landesregierung halten es für verfassungsgemäß. Der Stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, der die Verhandlung vor Ort verfolgte, äußert sich zu deren Verlauf:

„Schon die Auswahl der geladenen Verbandsvertreter/innen legt eine Voreingenommenheit des Gerichts nahe. Nur der Vertreter des Deutschen Familienverbandes konnte als einziger das Betreuungsgeld als grundsätzlich berechtigte Leistung verteidigen. Auf der anderen Seite durften ein halbes dutzend Verbandsvertreter/innen ihre gegenteiligen Positionen darlegen.

Auch in den Fragen der Richter/innen wurde Voreingenommenheit erkennbar. Mehrmals wurde von ihnen eine „Anreizwirkung“ des Betreuungsgelds problematisiert, die Kinder nicht in öffentliche Betreuung zu geben. Dagegen wurde eine Anreizwirkung durch die weit höher dotierte öffentliche Krippenfinanzierung, die Kinder nicht selbst zu betreuen, nicht thematisiert. Eine solche einseitige Betrachtungsweise ist nur so erklärbar, dass das Richterkollegium die öffentliche Betreuung für förderungswürdiger hält als die elterliche Betreuung.

Diese Grundeinstellung zeigt, dass die Richter/innen kritiklos der von Wirtschaftslobby und anderen lautstark vertretenen Auffassung der Überlegenheit der Krippenbetreuung gegenüber der elterlichen Betreuung für unter dreijährige Kinder folgten. Diese Überlegenheit ist jedoch durch keinerlei seriöse Studien belegt und zwar auch nicht für Familien aus prekären Verhältnissen. Fachleute, die sich inhaltlich zu Vor- und Nachteilen der zur Diskussion stehenden Betreuungsformen von Kleinkindern hätten äußern können, kamen gar nicht zu Wort. Fachleute, die die Interessen der Kinder hätten vertreten können, waren offensichtlich gar nicht eingeladen.

Die regierungsamtlichen Befürworter des Betreuungsgeldes versuchten, es als Teil eines „Gesamtkonzeptes“ in Verbindung mit der staatlichen Krippenfinanzierung im Sinne einer Wahlfreiheit für die Eltern darzustellen. Das war allerdings insofern wenig überzeugend, da 150 € Betreuungsgeld im Vergleich zu einem mehrfachen Betrag zur Finanzierung eines Krippenplatzes keine tatsächliche Wahlfreiheit begründen können. Diesen Schwachpunkt in der Argumentation der Befürworter nutzten die Kläger denn auch zur Begründung ihrer These, dass Betreuungsgeld und Krippenfinanzierung völlig getrennt zu betrachten seien. So konnten sie das geringe Betreuungsgeld als einseitige Begünstigung eines Teils der Eltern darstellen und gleichzeitig die tatsächlich weit höhere Begünstigung anderer Eltern durch die viel kostenträchtigere Krippenfinanzierung unbeachtet lassen.

Aus einzelnen Fragen der Richter/innen war zu schließen, dass sie im Betreuungsgeld eine Begünstigung einer „überkommenen Rollenverteilung“ sehen, die angeblich zu überwinden sei. Dagegen war aus den gestellten Fragen nicht zu schließen, dass die Wünsche der Eltern für die Richter/innen überhaupt von Interesse sind.

Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist zu befürchten, dass es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt, das erstmals das Recht auf Gleichberechtigung von Müttern und Vätern ummünzt zu einem Gleichstellungsrecht des Staates im Sinne einer Bevormundung, ohne das Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 GG und das Recht auf Gleichberechtigung nach Art. 3 GG zu beachten. Diese Befürchtung drängt sich auch deshalb auf, weil die Umdeutung von Gleichberechtigung der Eltern zu Bevormundung durch staatlich verfügte Gleichstellung bereits in mehreren Beschlüssen von Kammern aus Richter/innen des gleichen Senats offen betrieben wurde (vergl. z. B. 1 BvR 1853/11, Rn 18). – Allerdings ging es bei diesen Kammerbeschlüssen „nur“ um die Grundrechte einzelner Beschwerde führender Eltern. Gesetzt den Fall, diese Logik würde zum Inhalt eines von einem ganzen Senat getragenen Urteils, so würde das bedeuten, dass fundamentale Elternrechte, die bisher zu den Grundrechten nach Art. 3 und Art. 6 GG gezählt wurden, praktisch außer Kraft gesetzt werden. Eine solches Urteil würde die Grundfesten unseres Rechtsstaats nachhaltig erschüttern.“

——————————–

Felix Honekamp: http://www.freiewelt.net/betreuungsgeld-ein-wutbeitrag-10058101/ (15.4.):

… Und jetzt haben wir mit Manuela Schwesig den Salat, die es todernst meint mit der Feindschaft gegen alles, was nach Familie und Individualität riecht, sich mit ihrem Programm der Abschaffung der letzten Reste einer Regierungspolitik, die man noch als Familienpolitik bezeichnen kann, die Sporen verdienen will für höhere Aufgaben. Sie ist vermutlich, auch aufgrund ihres fälschlicherweise geringgeschätzten Ressorts, die gefährlichste Politikerin dieser Regierung!

… Lässt Frau Merkel eine Frau Schwesig und ihre Gesinnungskumpane noch weiter agieren, will ich mit diesem Pack aus ehemals christlichen Parteien nichts mehr zu tun haben! …

… Besser wäre es, den Familien und Unternehmen das Geld für eine Politik nach dem Gusto von Frau Schwesig gar nicht erst wegzunehmen und sie nicht zu zwingen, um die paar Euro auch noch zu betteln. …

———————-

Ergänzung 17.4.2015:

Bärbel Fischer: http://www.freiewelt.net/swr-linientreu-10058213/ (16.4.):

… An den SWR
Betr. Kommentar Ihrer Mitarbeiterin Christine B. zur Karlsruher Anhörung  In Sachen BETREUUNGSGELD
ARD – Tagesthemen, 14.04.2015 um 22.15 Uhr …

——————-

Jürgen Liminski: http://www.freiewelt.net/widersprueche-10058099/ (15.4.):

Ironie der Politik: Ausgerechnet die Familienpolitikerin Manuela Schwesig, die in ihrer Oppositionszeit das Betreuungsgeld mit geiferndem Eifer bekämpfte, musste es nun verteidigen (lassen). Das gebot die Kabinettsloyalität. …

——————————-

Ergänzung 19.4.2015:

https://conservo.wordpress.com/2015/04/16/betreuungsgeld-tranengas-fur-gutmenschen-aber-hilfe-fur-familien/

————————————

Ergänzung 22.4.2015:

Stefan Fuchs: http://www.freiewelt.net/betreuungsgeld-wer-ist-wofuer-zuerst-zustaendig-10058385/ (21.4.):

Kommt im Kampf gegen das Betreuungsgeld der deutsche Föderalismus zu neuen Ehren? In seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beruft sich der Hamburger Senat auf die verfassungsmäßige Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Förderung der Kinderbetreuung. Dem Bund streitet er dieses Recht ab.

Das gibt dem Streit um das Betreuungsgeld eine neue Wendung. Eigentlich schienen längst alle Positionen ausgetauscht und die Fronten erstarrt zu sein: Dass es Kinder von der Kita und Frauen vom Arbeitsmarkt fern halten könnte, begründet den Widerstand gegen die medial als „Herdprämie“ verunglimpfte Leistung für Eltern, die ihre Kleinstkinder nicht in eine Krippe geben, sondern selbst zu Hause erziehen. In dieser Hinsicht bringt die Klage des Hamburger Senats nichts Neues, sondern wiederholt gängige Topoi, wie dass das Betreuungsgeld ein „überholtes Familienbild“ zementiere (1).

Es ist offenbar gerade die wachsende Beliebtheit des Betreuungsgeldes, die seine Gegner beunruhigt: Im letzten Quartal bezogen fast 400.000 Eltern Betreuungsgeld, das sind mehr als fünfmal so viele wie 2013, als die Leistung gerade eingeführt worden war. Das zeigen die Zahlen, die der Hamburger Senat selber auf seiner Homepage darstellt (2). Meldungen über das Betreuungsgeld als vermeintlichen „Flop“, die Medien voreilig nach seiner Einführung verbreiteten, haben sich als falsch erwiesen, das Betreuungsgeld wird von Eltern angenommen. Seine Einführung hat die Bundesregierung damit begründet, dass Mütter und Väter die Betreuung wählen können sollten, die für ihr Kind am besten sei. Auf die Frage nach dem „richtigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot“ würde es keine „einheitliche Antwort für jedes Kind“ geben, weshalb „alle Formen der Kleinkindbetreuung“ staatlich unterstützt werden müssten (3). …

**************************************************************************************

Dieser Beitrag wurde unter Ehe und Familie abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Bock als Gärtner: Farce um Verfassungsklage gegen Betreuungsgeld

  1. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG schreibt:

    Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
    Glück, Auf, meine Heimat!

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..