http://www.kath.net/news/51673 IS sieht Kindesmissbrauch als religiöses Recht an (17.8.):
Vergewaltiger einer Zwölfjährigen betet vorher und nachher zu Allah …
… Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) treibt die Perversität ihrer Gräueltaten auf die Spitze: IS-Kämpfer sehen die Vergewaltigung von nicht-muslimischen Mädchen und Frauen als ihr religiöses Recht an. Das geht aus einem Bericht der Zeitung New York Times hervor, über den der christliche Informationsdienst Assist (Lake Forest/Kalifornien) berichtet.
Danach hat sich ein IS-Kämpfer wiederholt an einem zwölfjährigen jesidischen Mädchen vergangen, das sich als Geisel in seiner Gewalt befand. Er habe jeweils vor und nach der Tat auf Knien zu Allah gebetet und behauptet, dass der Koran ihm nicht nur das Recht gebe, „Ungläubige“ zu vergewaltigen, sondern ihn auch dazu ermutige. …
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Staatsanwaltschaft Stuttgart: Strafanzeige zurückgewiesen, Ermittlungsverfahren abgelehnt (Verfügung vom 27.07.15)
Inhalte des Koran können nicht strafbar sein
Darauf haben wir gewartet – eine politisch-korrekte Entscheidung der Staatsanwaltschaft (StA) zu den z. T. grausamen Suren des Koran und seiner Hadithen: Mitnichten seien Aussagen des Koran bedenklich oder gar strafbaren Inhalts. Im Gegenteil, da läßt die StA keinen Zweifel: Inhalte des Koran können eo ipso nicht strafbar sein:
„.. unter Berücksichtigung der zentralen Bedeutung des Koran für den islamischen Glauben sowie seine Entstehungsgeschichte kommt eine Strafbarkeit nach §§ 130, 130a StGB oder anderen Strafvorschriften durch Verbreitungen des Korans bereits von vornherein nicht in Betracht….“
(Der Gesamttext der StA-Verfügung vom 27.07.2015 liegt dem Autor vor, Aktenzeichen: 7 Js 7276/15) …
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Hat dies auf MURAT O. rebloggt.