http://www.freiewelt.net/nachricht/europaeischer-gerichtshof-annulliert-homo-ehe-10067377/ (14.6.):
Die „Homo-Ehe“ ist kein Menschenrecht, und die „Ehe zwischen Mann und Frau“ keine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg am Donnerstag (Az.: 40183/07).
Der Gerichtshof erinnerte erneut daran, dass die Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet seien, gleichgeschlechtlichen Paaren die Heirat zu ermöglichen. Daher liege auch keine Verletzung des Rechts auf Eheschließung sowie der Achtung des Privat- und Familienlebens vor.
»Das ist eine gute Nachricht!« freut sich Antoine Renard, Europa-Präsident des Familienbunds der Katholiken (Föderation der katholischen Familienverbände in Europa, FAFCE) und Mitglied des französischen Wirtschafts- und Sozialausschuss in Paris. »Wir ermutigen alle nationalen und internationalen Institutionen, diese Entscheidung bei ähnlichen Fällen zu Grunde zu legen. Die Ehe, also die Verbindung von Mann und Frau in der Absicht einer Familiengründung, ist eine einzigartige Institution, die geschützt werden muss.« …
Anm.: Mir ist schon klar, dass ich die Überschrift mehrdeutig gewählt habe; aber wer weiß, was uns in dieser EU noch alles blüht?!
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Ergänzung 16.6.2016:
http://www.andreas-unterberger.at/2016/06/historisches-egmr-urteil-kontra-schwulenehe/ (14.6.):
Es ist das wichtigste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit vielen Jahren. Es wird aber seit fast einer Woche von den österreichischen Medien verschwiegen. Aus Dummheit oder Absicht? Das Urteil ist jedenfalls historisch. Denn es erklärt, dass die Einführung der Schwulenehe keineswegs menschenrechtlich geboten ist. Das aber zieht der gesamten, die medialen Stammtische und den Verfassungsgerichtshof dominierenden Argumentation der Linken den Boden unter den Füßen weg.
Die in Österreich von der Koalition beschlossene Schwulenverpartnerung und die Freigabe der Adoption fremder Kinder durch homosexuelle Pärchen kann damit künftig in keiner Weise mit den Menschenrechten begründet werden. Dabei war genau das die einzige und ständige Argumentationslinie bei diesen Schritten.
Diese Kinderadoption durch Schwule ist ja sicher die übelste Folge dieser Fehlentwicklung, weil sie die Rechte eines unschuldigen Kindes betrifft. Diese Adoptions-Frage ist vom Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) allerdings – noch – nicht als eigenes Thema behandelt worden. …
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Ergänzung 20.6.2016:
Martha Burger-Weinzl: http://www.katholisches.info/2016/06/17/homo-ehe-kein-menschenrecht-historisches-urteil-des-europaeischen-menschenrechtsgerichtshofs/:
… Durch den Straßburger Richterspruch wird der erbärmliche Zustand der Christdemokratie in Österreich (ÖVP), aber auch in Deutschland (CDU/CSU) sichtbar.
Die ÖVP, in Österreich Juniorpartner der Sozialdemokraten in einer „Großen Koalition“, die laut allen Meinungsumfragen im Volk über keine Mehrheit mehr verfügt, begründete ihren Linksruck in gesellschaftspolitischen Fragen hin zu den Positionen von Rotgrün mantrahaft mit der Behauptung: „Bevor uns die Gerichte dazu zwingen, machen wir halt – wenn auch widerwillig – gleich selber solche Gesetze“. Der EGMR als letztinstanzliches Gericht hat die Christdemokraten bloßgestellt. ÖVP und CDU befinden sich zu den gesellschaftspolitischen Grundsatzfragen in einem beschämenden geistigen Zustand. Ihre Vertreter wissen meist selbst nicht mehr, warum sie eine Gegenposition zur linken Meinung von Rot und Grün einnehmen sollen, worin diese Gegenposition besteht und warum diese vernünftiger, menschenfreundlicher und für das Gemeinwohl essentiell ist.
Wenn das Wort von der Sozialdemokratisierung der christdemokratischen Parteien im deutschen Sprachraum eines Belegs bedurfte, so haben ihn die Straßburger Richter nun auf den Tisch gelegt. …
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Anmerkung für den mir unbekannten CAROLUS: Allgemein bekannte und (noch…) gebräuchliche Ortsbezeichnungen im ausserdeutschsprachlichen Gebiet, wie zB. Strassburg sollten in deutscher Sprache angegeben werden, wie auch Brüssel; Mailand; Venedig; Edinburg; Freiburg / Ue.; Biel, Delsberg; Pruntrut; Pruntruterzipfel ( = Ajoie); Neuenburg; St. Immer; St .Ursann; Sitten; Siders. // Ist ja direkt ein Wunder, dass die welschen Orte „Genf“, „Murten“ deutschsprachbezeichlich überlebt haben.
oder eines der 58 anderen Geschlechter?
unter welchen (Gender-) „Familien“-Artikel soll ich mein posting platzieren?
Johannes Resch schreibt:
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anbei ein Zitat aus dem Entwurf für ein neues Mutterschutzgesetz aus dem Hause Schwesig:
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1)
Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein
Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen
Geschlecht.
Quelle:
Klicke, um auf gesetzentwurf-muschg,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf zuzugreifen
Wozu ist diese Definition erforderlich?
Als konkreten Fall kann ich mir da nur vorstellen: Einen mit Hormonen behandelten stillfähig gemachten Mann. Dieser ist dann eine “Frau im Sinne des Gesetzes##
hätte nicht gedacht, dass sich so viele Männer mit dem Gedanken des Gebärens, Wickelns und Stillens tragen, dass Frau Schwesig dafür in die Bürokratenmaschine greift….ist doch die BELASTUNG des FRAUSEINs HEUTE DERART ANGEWACHSEN. Männer sollten gut überlegen, was sie sich zumuten!: Freiwilig Frau sein? 🙂
(Müttervergleich damals und heute. Die ausgebrannten Mütter….Briefe, dritter…
http://www.abendblatt.de/leserbriefe/article207699075/Briefe-an-die-Redaktion-18-19-Juni.html