Ergänzung:
Live Der Verfassungsgerichtshof gab dem Anfechtungs-Antrag der FPÖ statt. Van der Bellen: „Das Urteil ist zu respektieren“. Strache: „Sieg für Rechtsstaat und Demokratie“. Die Presse“ tickert live. …
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… Die Bundespräsidenten-Stichwahl muss zur Gänze wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof hat den Wahlgang zwischen dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer und dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen vom 22. Mai aufgehoben. Entscheidend waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken sowie die vorzeitige Ergebnisweitergabe. …
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Ergänzung 3.7.2016:
Ein juristischer Einwand:
http://lepenseur-lepenseur.blogspot.co.at/2016/07/der-hohe-verfassungsgerichtshof-hat.html Der Hohe Verfassungsgerichtshof hat gesprochen (1.7.):
… und die Stichwahl der letzten Bundespräsidentenwahl Österreichs aufgehoben. Nicht ohne eiligst hinzuzusetzen:
Der VfGH hält jedoch ausdrücklich fest, dass keiner der von ihm einvernommenen Zeugen Anhaltspunkte für tatsächliche Manipulationen wahrgenommen hat.
Dieser Satz ist jedoch ein obiter dictum [nebenbei Gesagtes], und zwar ein recht ärgerliches, und dies gleich aus mehreren Gründen: …
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http://lepenseur-lepenseur.blogspot.co.at/2016/07/das-nationalratsprasidium-ubernimmt-die.html Das Nationalratspräsidium übernimmt die Aufgaben des Bundespräsidenten. Norbert Hofer sieht keine Unvereinbarkeiten und will sich nicht karenzieren lassen. (2.7.):
… schreibt DiePresse in einem Artikel über die Interim-Lösung nach der Wahlaufhebung durch den VfGH. Natürlich mit kleiner Wadelbeißerei an die Adresse Hofers: ach, warum will er sich denn nicht karenzieren lassen wegen Unvereinbarkeit, dieser schlechte Verlierer …?
Kurze Gegenfrage: warum sollte er denn auch? Weil er ab 8. Juli als Dritter Nationalratspräsident dem Interim-Kollegium angehört? So what! Hat sich etwa Fischer (oder irgendein anderer Bundespräsident vor der Wiederwahl) beim Antreten zur Wahl karenzieren lassen? Schließlich nutzte er dadurch ungeniert den vielzitierten „Amtsbonus“, der Hofer als bloß „Drittel-Interimspräsidenten“ doch wohl nur marginal zugerechnet werden kann.
Aber es ist typisch für unsere linksgrün versiffte Journaille: …
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Ergänzung 5.7.2016:
http://www.freiewelt.net/nachricht/oesterreich-waehlt-am-2-oktober-10067678/ (5.7.)
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Ergänzung 6.7.2016:
http://www.andreas-unterberger.at/2016/07/auf-zur-neuwahl-und-zum-dienst-nach-vorschrift/ (1.7.):
Die FPÖ hat vor dem Verfassungsgerichtshof in breiter Front gesiegt. Sie sollte sich deswegen aber keineswegs als Sieger fühlen. Alles spricht nämlich dafür, dass die Wiederholung der Stichwahl der Präsidentenkür nicht sonderlich populär ist und eher ihr schaden wird. Und zwar gleich aus drei Gründen. …
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Ergänzung 7.7.2016:
WIEN. Österreich steht bei der Wiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten ein erneutes Kopf-an-Kopf-Rennen bevor. In einer ersten Umfrage nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Neuwahl erreicht FPÖ-Kandidat Norbert Hofer 51 Prozent der Stimmen. Sein Gegenkandidat Alexander Van der Bellen kommt auf 49 Prozent. …
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Ergänzung 27.7.2016:
In seinem aktuellen Kommentar für die Österreich-Ausgabe der „NZZ“ prognostiziert Chefredakteur Michael Fleischhacker Alexander Van der Bellen nicht gerade die besten Aussichten für die kommende Stichwahl zum Bundespräsidentenamt. „Wenn sich an der politischen Großwetterlage nicht Entscheidendes ändert – und derzeit spricht wenig dafür – sieht das nicht besonders gut aus für Alexander Van der Bellen. Ein Sieg Norbert Hofers wird schwer zu verhindern sein.“ …
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