… Nachdem die Homo-Pseudo-„Ehe“ trotz massiver Proteste aus der Bevölkerung vom Bundestag im Hauruck-Verfahren auf den Weg gebracht wurde und am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, hat nun das erste schwule Paar ein Kind adoptiert. Dem Homo-Konkubinat stehen jetzt nämlich all jene Rechte zu, die bislang der echten Ehe vorbehalten waren – inklusive dem Adoptionsrecht.
Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Homo-„Ehe“ stimmte das Berliner Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg dem gemeinsamen Adoptionsantrag von zwei Schwulen, die am 2. Oktober 2017 ihre Eingetragene Lebenspartnerschaft am Standesamt in eine „Ehe“ umwandeln haben lassen, zu. Diese üben nun das Sorgerecht für einen kleinen Jungen aus, der seinen Eltern bereits unmittelbar nach der Geburt vom Jugendamt entzogen und dem schwulen Paar, das noch weitere „Pflegekinder“ besitzt, ausgehändigt wurde.
Wie schon im Gesetzgebungsverfahren zur Homo-„Ehe“ spielte bei der Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl offensichtlich keinerlei Rolle. Dabei ist es wissenschaftlich längst erwiesen, dass bei der gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dem Vorhandensein von Vater und Mutter eine entscheidende Bedeutung zukommt …
Siehe dazu https://kreidfeuer.wordpress.com/?s=homo-adoption
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