BVerfG als Genderaktivist?

Hadmut Danisch zerlegt die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum „dritten Geschlecht“ nach Strich und Faden und rekonstruiert Querverbindungen ins linke Genderaktivismuslager.

http://www.danisch.de/blog/2017/11/08/verfassungsgericht-strohdoof/:

Ein Verfassungsorgan, das an seinen Aufgaben scheitert. Mein Kommentar zur Entscheidung über das „dritte Geschlecht”. …

Es ging quer durch die Presse, auch durch das Fernsehen, und in meiner Mailbox stapeln sich die Hinweise: Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.10. entschieden und heute veröffentlicht (1 BvR 2019/16), dass es den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt, wenn das Personenstandsgesetz für das Geschlecht nur die Eintragungen männlich, weiblich und ohne Eintragung zulässt, nicht aber „trans” oder „inter”. Der Gesetzgeber müsse das vorsehen. Großes – gleichlautendes – Presseecho, das Bundesverfassungsgericht habe das dritte Geschlecht anerkannt.

Meine Bewertung der Entscheidung weicht von der von der Presse verteilten Ansicht erheblich ab. …

http://www.danisch.de/blog/2017/11/09/das-bundesverfassungsgericht-und-die-dritte-option/:

Aha. Da lag ich mit meiner Einschätzung wohl richtig. Schöner Korruptionskreislauf. …

Ich hatte doch gleich vermutet, dass der „Beschwerdeführer” da nur ein politischer Strohmann war und da Politik dahintersteckte.

Ein Leser wies mich auf „Dritte-Option.de” hin, die schon selbst beschreiben: …

http://www.danisch.de/blog/2017/11/09/spuren-einer-wellness-verfassungsgerichtsentscheidung/:

… Man kann es nicht mehr anders sagen: Ein korruptes Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan putscht gegen Demokratie und Regierung. Übernimmt einfach deren Funktion und holt nach Gutdünken deren Koalitionsvereinbarungen im Interesse der SPD nach.

Und Presse und Fernsehen? Kein Wort der Kritik, brav und gehorsam singen sie alle wie bestellt und sofort das Jubellied, dass das Bundesverfassungsgericht das dritte Geschlecht eingeführt habe.

Querverbindungen, wer dahintersteckt? Kein Wort. …

Sogar die „Ehe für alle“ scheint aus diesem Dunstkreis forciert worden zu sein.


http://kpkrause.de/2017/11/09/muss-das-wirklich-sein/:

Nun also das dritte Geschlecht – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der Gesetzgeber hat zu folgen …


Ergänzung:

http://www.danisch.de/blog/2017/11/10/ein-freundeskreis-des-bundesverfassungsgerichts/:

Die Leser waren noch fleißig und haben mir noch ein paar Fundstücke und Anmerkungen zur Für-gute-Freunde-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugeschickt. Mir ist auch noch was eingefallen.


Alexander Dilger: http://www.freiewelt.net/blog/bundesverfassungsgericht-erfindet-drittes-geschlecht-10072681/ (10.11.):

Das ‚Bundesverfassungsgericht dankt ab‘, indem es sich in wirklich wichtigen Fragen vor Entscheidungen drückt (siehe auch ‚Bundesverfassungsgericht legt Anleihenkaufprogramm der EZB wie zuvor OMT dem EuGH zur Absegnung vor‘). Zugleich trifft es willkürliche Entscheidungen, die das eigentlich zuständige Parlament zu bestimmten Gesetzen zwingen sollen. So meint es, das „Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen“. Es erfindet also ein drittes Geschlecht, obwohl es biologisch nur zwei Geschlechter gibt (und das Grundgesetz explizit „Männer und Frauen“ benennt). …


Ergänzung 13.11.2017:

http://www.pi-news.net/wir-basteln-uns-ein-neues-geschlecht-leicht-gemacht/ (12.11.):

Von NADINE HOFFMANN | Um gleich echte Fakten den staatlich alimentierten Gendervisionen entgegenzustellen: Es gibt biologisch, seit einer ganzen Weile und wohl noch eine lange Zeit, zwei menschliche Geschlechtschromosomen, Y für männlich und X für weiblich. …

Die Zellen, unumstößliche Tatsache, tragen also ein X-Chromosom, dann werden weibliche Geschlechtsmerkmale ausgebildet, sie tragen ein Y-Chromosom und bilden männliche Geschlechtsmerkmale aus. Es gibt schlicht keine Menschen ohne X und Y, die Entwicklungsbiologie (Ontogenese) ist da eindeutig. …

Das ist zwar Grundstoff des Biologieunterrichtes einer Gesamtschule, muss aber anscheinend im Land der Dichter und Denker anno 2017 ausdrücklich erwähnt werden. Zumal neuerdings auch höchste Gerichte (wie das Bundesverfassungsgericht) unter der Fuchtel einer gewissen Richterin Susanne Baer (ihres Zeichens „Gender-Expertin“, Wegbereiterin von Genderlehrstühlen und, natürlich, nominiert durch SPD und Grüne) Geschlechter erfinden, wie es die Drehbuchautoren von Star Trek nicht könnten. Geschlechter, die es biologisch nicht gibt. …


https://schreibfreiheit.eu/2017/11/08/richter-unsere-neuen-diktatoren/:

Seit heute gibt es in Deutschland dritte Geschlechter.

… Wie kommt es zu derartigen Entscheidungen?

Schleusen westeuropäische Regierungen seit Jahrzehnten ideologisch zurechtgetrimmte Staatsanwälte und Richter in die Ämter? Gibt es sozusagen einen Generalkonsens aller sozialistischen, grünen und auch konservativen Regierungen, in alle höchsten Gerichte Männer und Frauen zu entsenden, welche dazu bestimmt werden, demokratisch niemals gewollte gesellschaftspolitische Entwicklungen normgebend (und nicht richtend) vorzugeben und den Völkern aufzuoktroyieren? Umgehen demokratische gewählte Regierungen den Willen der Völker, um diktatorisch, mit scheinbar unabhängigen Richtern, destruktive Gesellschaftspolitik zu betreiben? …


Ergänzung 14.11.2017:

Ansgar Neuhof: http://www.achgut.com/artikel/der_kleine_dienstweg_ueber_die_justiz Demokratie ist Silber, der kleine Dienstweg Gold (13.11.):

Wenn man Prozesse vor Gerichten führt, ist es gut, wenn man das Recht auf seiner Seite weiß. Besser ist es, wenn man die zuständigen Richter auf seiner Seite hat, und noch besser, wenn man das vorher weiß. Der Normalbürger wird das im Regelfall vorher nicht wissen – was Prozessführung zu einer oft wenig kalkulierbaren Angelegenheit macht.

Die „Strategische Prozessführung“ versucht da Abhilfe zu schaffen. …

  • Richterin und Prozessbevollmächtigte kennen sich gut …
  • Die Initiative „Dritte Option“ …
  • „Strategische Prozessführung“ als neues Geschäftsfeld von Vereinen …
  • Eigene Ideologie gegen demokratische Mehrheiten durchsetzen …

http://www.danisch.de/blog/2017/11/13/war-die-3-geschlecht-bundesverfassungsgerichts-entscheidung-der-totale-fake/:

War das mehr als nur Vettern-Rechtsprechung und Richtern in eigener Sache? Ist die Sache noch viel, viel böser? …


Ergänzung 19.11.2017:

http://www.andreas-unterberger.at/2017/11/das-arme-dritte-geschlecht/ (14.11.):

Die Linksparteien – also auch die Neos – haben zwei dominierende Sorgen: die um die Schwulenehe und die um das dritte bis sechzigste Geschlecht. Kleiner Tipp: Vielleicht könnten sie ihren eigenen kollektiven Schrumpfprozess ein wenig aufhalten, wenn sie sich etwas mehr um ganz normale Vater-Mutter-Kinder-Familien kümmern würden, die es erstaunlicherweise noch immer gibt, als um Minderheiten im Promillebereich? …


Ergänzung 20.11.2017:

Marcus Franz: http://www.andreas-unterberger.at/2017/11/der-mann-die-frau-und-das-inter/ (9.11.):

Deutschland wurde in diesem Jahr zum Weltmittelpunkt aller Geschlechter- und Ehe-Fragen. …


Ergänzung 22.12.2017:

Hedwig von Beverfoerde: http://kath.net/news/62102 Grundgesetz Art. 5: „Zensur findet nicht statt“. Oder doch? – UPDATE! (21.12.):

… Vor wenigen Tagen hat Facebook nun auch bei mir und der DEMO-FÜR-ALLE-Seite zugeschlagen. Als ich abends Facebook aufrief, leuchtete mir entgegen: „Wir haben etwas entfernt, das du gepostet hast“ – „Offenbar entspricht ein von dir geposteter Inhalt nicht unseren Gemeinschaftsstandards. Wir entfernen Beiträge, die Personen basierend auf Rasse, Ethnizität, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung angreifen.« Darunter mein rot-unterlegter Satz, den ich einen Monat zuvor gepostet hatte:

„Wo keine eindeutige Geschlechtszuordnung m/w möglich ist, liegt eine biologische Anomalie vor, aber kein drittes Geschlecht.“

Sie erinnern sich: Als vor sechs Wochen das Bundesverfassungsgericht in einer erstaunlichen Entscheidung zum Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechtseintrag neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ angeordnet hatte, titelten Zeitungen reihenweise, das oberste Gericht habe ein „drittes Geschlecht“ gefordert. Tatsächlich können ja in seltenen Fällen bei der Entwicklung des Embryos Störungen auftreten, die zu einer Chromosomenanomalie oder zu einer anatomischen Fehlbildung der Geschlechtsorgane führen. Im letzteren Fall kann es sein, daß nach der Geburt eine eindeutige Zuordnung des Kindes zum männlichen oder weiblichen Geschlecht nicht möglich ist. Dagegen werden in den Fällen mit einer Anomalie der Geschlechtschromosomen die Babys zumeist klar als Junge oder als Mädchen erkannt und die Chrosomenabweichung wird oft erst später im Leben durch eine Chromosomenanalyse entdeckt. Ungeachtet der großen Unterschiede werden jedoch von Seiten der Wissenschaft alle Menschen mit nicht ein-eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit unter dem Sammelbegriff „intersexuell“ geführt. …


Ergänzung 4.1.2018:

http://www.freiewelt.net/nachricht/was-ist-ein-anderer-positiver-geschlechtseintrag-10073154/ (2.1.):

„Im Namen des Volkes“ erklärt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 2017 das gegenwärtige Personenstandsgesetz für grundgesetzwidrig. Es reiche nicht, dass Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, auf einen Eintrag eines Geschlechts im Personenstandsregister verzichten können.

Stattdessen müsse die Möglichkeit geschaffen werden, einen weiteren, „positiven Geschlechtseintrag“ vornehmen zu lassen, dessen Bezeichnung das Gericht dem Gesetzgeber überlässt. Die beschwerdeführende Person habe geltend gemacht, dass „die Wahl, sich entweder in eine unzutreffende Kategorie als männlich oder weiblich einzuordnen oder den Geburtseintrag offen stehen zu lassen und damit keinem Geschlecht anzugehören“ für sie „bedeute, ein Nullum zu sein“. Was ist hier passiert? Gibt es ab jetzt ein drittes Geschlecht oder hat sich die Menschheit bisher geirrt, weil sie nur zwei Geschlechter –  Mann und Frau – kannte?

Zum besseren Verständnis schauen wir in eine Szenerie, wie sie derzeit in der gesamten westlichen Welt immer mehr zum Normalfall wird. Der Grazer Verein „Liebeslust – Zentrum für sexuelle Bildung“ zeigt in seinen staatlich finanzierten Workshops für Kinder farbige, großteils intersexuelle Gipsgenitalien, die einen fließenden Übergang zwischen weiblichen und männlichen Genitalien suggerieren. Die beiden Geschlechter, männlich und weiblich, erscheinen als Extrempunkte an den beiden Enden einer Normalverteilungskurve. Die Eltern sind angesichts dieses Verwirrspiels mit ihren Kindern ratlos. …

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3 Antworten zu BVerfG als Genderaktivist?

  1. Lena J. schreibt:

    99%:
    Mann: 44 A XY Chromosomen
    Frau: 44 A XX Chromosomen
    aber kein drittes Geschlecht
    > https://sciencefiles.org/2017/11/16/drittes-geschlecht-biologische-fakten-und-postfaktische-fiktionen/

  2. Lena J. schreibt:

    99% – mit 44 Autosomen + 2 Geschlechtschromosomen: XX oder XY) Mann 44 A XY, Frau 44 A XX
    weniger als 1 %: 44 A X0 (44 Autosomen + 1 Geschlechtschromosom) = Turner Syndrom , kein drittes Geschlecht.
    ….fehlt im Beitrag 2017/11/16 um 14:39….

    • Carolus schreibt:

      Ich schätze Kutschera sehr, und er weist auch nach, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt. Dass er nach einer biologischen und einer „sozialen“ aber noch eine dritte Kategorie „juristisch“ einführen will, halte ich für Sarkasmus.

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