Petition: Ehe muss Ehe bleiben!

http://www.citizengo.org/de/fm/128647-ehe-bleibt-ehe-auch-in-oesterreich (5.12.):

In einem am 4. Dezember 2017 veröffentlichten Erkenntnis (Gerichtsbeschluss) hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt: Die „Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt (das) Diskriminierungsverbot“.

Mit seinem Erkenntnis hat der VfGH mit Wirkung zum 31.12.2018 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehrten. Im Gegenzug wird die „eingetragene Partnerschaft“ auch für heterosexuelle Paare geöffnet.

Auf seiner Homepage veröffentlichte der VfGH folgende Erklärung:

Der VfGH hebt die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf.

Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die diesen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. …


Ergänzung:

http://kath.net/news/61932 Schönborn: VfGH-Entscheidung zur Ehe verneint Wirklichkeit (5.12.):

… Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe reagiert: „Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress. „Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit“, sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest: „Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen – auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt.“

… Kürzlich hatte sich die Bischofskonferenz mit dem damals noch laufenden VfGH-Verfahren befasst. In einer Erklärung nach Ende ihrer Vollversammlung Anfang November betonten die Bischöfe, dass die Ehe wie bisher ausschließlich Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten bleiben soll, weil das ihre Einzigartigkeit im Vergleich mit anderen Formen des Zusammenlebens ausmache. …

… Die Unterscheidung der Ehe von anderen Partnerschaftsformen sei aber nicht nur keine Diskriminierung, sondern vom rechtlichen Gleichheitsgebot her gefordert, wonach Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung sei so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden könne, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge: die natürliche Generationenfolge durch gemeinsame Kinder und das Recht von Kindern auf Vater und Mutter. Die Bischöfen verwiesen dabei auf die auch in Österreich geltende Kinderrechtskonvention, wonach Kinder grundsätzlich ein Recht haben, ihren leiblichen Vater und ihre leibliche Mutter zu kennen und von ihnen erzogen zu werden. …


Ergänzung 8.12.2017:

Leseempfehlung:
http://www.andreas-unterberger.at/2017/12/von-der-dummheit-der-schwulenehe/ (6.12.):

Jetzt haben die Genossen noch einmal ihre linke Mehrheit im Verfassungsgerichtshof in aller Brutalität genutzt. Sie haben zum (unter vier Augen sehr offen ausgedrückten) Ärger der bürgerlichen Minderheit der Verfassungsrichter schnell noch die Homoehe durchgedrückt – zwei Wochen, bevor sie ihre Mehrheit verlieren werden. Ob ein solches Verhalten das Vertrauen in den Rechtsstaat fördert, dessentwegen der VfGH einst von den Verfassungsvätern geschaffen worden war? …


Ergänzung 17.12.2017:

http://www.kath.net/news/62058 „Ehe für alle“: Mazal kritisiert „Verfremdung des Ehebegriffs“ (15.12.):

… Zunächst wirke es skurril, dass nach Ansicht des Höchstgerichts laut dem eingemahnten künftigen Wortlaut von Paragraf 44 gleichgeschlechtliche Paare nur dann eine Ehe eingehen können, wenn sie den Willen haben, Kinder zu zeugen. Mazal: „Will der VfGH wirklich den Willen zu einem absolut unmöglichen Handeln zur Voraussetzung eines zivilrechtlichen Vertrages erheben?“ …


Ergänzung 25.12.2017:

Leni Kesselstatt: http://www.andreas-unterberger.at/2017/12/ehe-für-alle-ein-gewaltakt/ (13.12.):

Menschen zweiter Klasse gibt es nicht. Egal ob sie verheiratet, verpartnert, verschieden – oder gleichgeschlechtlich denken, fühlen oder handeln. Seit der Einführung der Verpartnerung gibt es de facto keine rechtliche Diskriminierung mehr. Die eingetragene Partnerschaft wurde sogar im April dieses Jahres durch verschiedene Maßnahmen erheblich erleichtert, und dennoch gibt man sich nicht zufrieden? Mit Brachialgewalt wurde nun die Ehe für Alle gefordert. …


Ergänzung 11.1.2018:

https://schreibfreiheit.eu/2018/01/03/ehe-fur-alle-schwerer-fehler-des-vgh/:

Nicht nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Homo-„Ehe“ scheint fehlerhaft, sondern auch die Argumentation. Von Jakob Cornides

*************************************************************************************

Dieser Beitrag wurde unter Anthropologischer Umsturz abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Petition: Ehe muss Ehe bleiben!

  1. Helmut Zott schreibt:

    Absegnung

    Ein Mensch hat einmal zugeschaut
    als man ein Schwulenpaar getraut,
    das unter Kirchenglockenklang
    und würdevollem Chorgesang
    nach vorne schritt zum Traualtar,
    der schön geschmückt zur Feier war.
    Man tauschte Ringe, küsste sich,
    beknutschte sich ganz inniglich,
    und alle konnten miterleben,
    wie sie auf „Wolke sieben“ schweben.
    Mit Worten, die zu Herzen gehen,
    würzte der Pfarrer das Geschehen
    und gab den Kirchensegen beiden,
    die nun mit Gott durchs Leben schreiten.
    Auch wenn die Teile nicht ganz passen,
    muss man das Anderssein belassen,
    und der Herr Pfarrer korrigiert,
    was Gott ganz anders konzipiert.
    Die Partnerliebe zählt allein
    − es sollte nur kein Eber sein.
    Ein Eber ist zwar lieb und nett,
    doch grunzt er auch im Ehebett.

    Helmut Zott

    %%%%%

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..