In einem mit großer Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass Bürgerbeteiligung in der EU nicht erwünscht ist, wenn es um Fragen des Lebensrechts von Ungeborenen geht.
… am 28. Mai 2014 teilte die Barroso-Kommission (der christdemokratischen Parteien-Familie, zu der auch CDU und CSU gehören) mit, dass sie nicht tätig werden wolle: Bürgerengagement unerwünscht. Dagegen klagten Bürger aus dem Umfeld der EBI: Sie wollten erreichen, dass die Kommission im Zuge einer Europäischen Bürgerinitiative auch tatsächlich tätig wird, so wie es der EU-Vertrag vorsieht.
Doch die Luxemburger Richter urteilten: Selbst wenn Europäische Bürgerinitiativen (EBI) die im EU-Vertrag festgelegten Kriterien hinsichtlich Zulassung und Ergebnis erfüllen, kann die EU-Kommission die in der EBI vorgelegten Forderungen ausschlagen. In der Sache weist das Gericht darauf hin, dass die EU-Verträge der Kommission in Bezug auf das legislative Initiativrecht quasi ein Monopol eingeräumt haben. Die Kommission kann durch die Ausübung des Rechts auf eine Europäische Bürgerinitiative nicht dazu gezwungen werden, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu unterbreiten. Andernfalls würde der Kommission im Anschluss an eine Europäische Bürgerinitiative jedes Ermessen bei der Ausübung ihres Initiativrechts für Gesetzesvorschläge genommen. …
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Bürgerinitiative „One of Us“ zeigt: Die angeblich angestrebte demokratische Bürgerbeteiligung der EU war nur ein Täuschungsmanöver. Doch trotz aller Enttäuschung war der Einsatz der Bürger nicht umsonst. Von Hedwig von Beverfoerde
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist tot. Die EBI war als neues Instrument direkter Bürgerbeteiligung im Lissabon-EU-Vertrag beschlossen und 2012 eingeführt worden, mit dem erklärten Ziel, das Demokratie-Defizit der EU zu verringern.
Nach der ablehnenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am Montag zur bislang größten und erfolgreichsten EBI „One of Us“, bei der EU-weit 1,9 Millionen Unterstützer einen EU-gesetzlichen Stopp von EU-Geldern für die Tötung von Embryonen zu Forschungszecken und die Unterstützung von Abtreibung herbeiführen wollen, ist allerdings klar, dass die angeblich angestrebte demokratische Bürgerbeteiligung der EU nichts als ein großes Täuschungsmanöver war. …
Christen in der AfD: http://www.chrafd.de/index.php/87-unmoegliche-eu-rote-karte-gegen-grossartiges-buergerengagement (26.4.):
In einem mit großer Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern eine „Rote Karte gegen Bürgerbeteiligung“ vergeben.
Die meistgezeichnete Europäische Bürgerinitiative (EBI) „One of us“ wollte die EU-Kommission zum Handeln zwingen, weil die EBI zwar alle formalen Kritierien erfüllte, aber die christdemokratische Barroso-Kommission daraufhin nicht die notwendigen Schritte zur Umsetzung der EBI unternehmen wollte.
„1-von-uns“ baute auf dem Grundsatzurteil des EuGH C-34/10 auf: „Der Mensch ist ab der Befruchtung ein Mensch“. Der EuGH betonierte jetzt nicht nur das Initiativrecht der EU-Kommission, sondern verteilte gar eine „Rote Karte“ an alle laufenden und zukünftigen Europäischen Bürgerinitiativen …
**************************************************************************************