… Sozialhilfe wie die Mindestsicherung soll künftig nur mehr bekommen, wer sich auch integrationswillig zeigt und die deutsche Sprache erlernt – das hat die türkis-blaue Regierung wiederholt klargemacht. Geplant ist, dass vollen Anspruch auf Mindestsicherung nur bekommt, wer abgeschlossene Wertekurse, Deutschkenntnisse und eine unterschriebene Integrationsvereinbarung vorweisen kann. Bei Verweigerung, so der Plan, werden die Leistungen gekürzt.
Was die Regierung nicht dazu sagt: Für die rund 120.000 in Österreich lebenden türkischen Staatsbürger wird das wohl nicht gelten. Kaum zu glauben: Ein altes Abkommen der EU mit der Türkei verhindert nämlich praktisch alle Integrationsmaßnahmen der türkischen Bürger in Österreich – und in allen anderen europäischen Staaten. 1963 schlossen die damaligen „Europäischen Gemeinschaften“, die Vorläuferorganisation der EU, ein „Assoziierungsabkommen“ mit dem türkischen Staat‚ das 1970 um eine „Stillhalteklausel“ erweitert wurde.
Diese Klausel besagt, dass fast alle in Europa lebenden türkischen Staatsbürger „nicht schlechter behandelt werden dürfen als zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens 1963“, erklärt Europarechts-Experte Walter Obwexer. …
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Alexander Markovics: https://www.info-direkt.eu/2018/05/02/tuerken-in-oesterreich-integration-verboten/:
… Wie Heike Knortz in ihrem Buch „Diplomatische Tauschgeschäfte“ nachwies, kamen die Gastarbeiterabkommen zwischen Deutschland und den südosteuropäischen Staaten sowie der Türkei nur auf Druck der USA zu Stande. Im Fall Österreichs ist davon auszugehen, dass es kaum anders war. Die Amerikaner wollten dadurch den „Bevölkerungsüberschuss“ der Türkei abfangen, um den damals wirtschaftlich maroden und von sozialen Unruhen geschwächten NATO-Staat zu entlasten. Der Beginn der Masseneinwanderung passierte also auf amerikanischem Druck hin – ihre Folgen spüren wir bis heute aber mehr denn je. …
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