https://www.journalistenwatch.com/2018/05/11/wegen-grenzoeffnung-afd-verklagt-bundesregierung/:
Schweigen in den Mainstreammedien: Die Bundestagsfraktion der AfD hat beim Bundesverfassungsgericht am 14. April eine Organklage zum Thema der Grenzöffnung im September 2015 eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Klage nun bestätigt.
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, da so gut wie kein Mainstreammedium darüber berichtete, hatte die AfD im April eine sogenannte Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mutmaßlicher Gegenstand der Klage: die Missachtung der Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der langjährigen Aufrechterhaltung der mündlichen Entscheidung zur Grenzöffnung von 2015 [].
Ebenso wenig wie die Mainstreammedien die Öffentlichkeit über die Einreichung der Klage unterrichteten, taten sie dies zu dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht den Eingang der Klage, die dort unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 geführt wird, bestätigt hat. …
Ergänzung 15.5.2018:
… In der eigenmächtigen Grenzöffnung 2015 für unkontrollierte Einwanderung sehen viele Beobachter nicht nur einen bis heute andauernden Rechtsverstoß, sondern darüber hinaus einen Staatsstreich.
Bestätigt werden sie darin von namhaften Staatsrechtlern wie auch von einem Obergericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit:
„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich … seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“ …
Ergänzung 16.5.2018:
Alexander Heumann: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/sein-oder-nichtsein-im-zuwanderungsrecht/ (15.5.):
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 14. April 2018 – stellvertretend für den Bundestag – beim Karlsruher Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht (Az. 2 BvE 1/18). Sie richtet sich gegen die seit Herbst 2015 gültige Anordnung, Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten wie etwa Österreich kommen, die Einreise nach Deutschland zu gestatten. …
Ergänzung 7.6.2018:
… Die Bundesregierung zeigte sich vom Ansturm der Flüchtlingsmassen im September 2015 völlig überrascht. Doch schon im Frühjahr und Frühsommer 2015 hatte der Präsident des Bundespolizei Dieter Romann mit einer selbstgebrannten DVD im Innenministerium, im Kanzleramt und bei SPD-Chef Sigmar Gabriel vorgesprochen. Er zeigte Bundespolizei-Aufnahmen von einer schier endlosen Menschenkolonne an der serbisch-mazedonischen Grenze. „Romanns Botschaft: Es sind zu viele Flüchtlinge. Sie werden gezielt zu uns geschickt. Wir müssen sie an der Grenze abweisen.“ (S. 27)
Doch er stieß offensichtlich auf taube Ohren. …… Nun ist der Zeitpunkt dieser bedingungslosen Grenzöffnungs-Anordnung des Innenministers hoch interessant, der Ulrich Vosgerau bei Abfassung der Klageschrift offenbar noch nicht bekannt war. Am selben Tag nämlich, dem 13.9.2015, an dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière die „vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen“ verkündete, um „den Zustrom nach Deutschland zu begrenzen“, und zur Beruhigung des Volkes medial groß verbreiten ließ2, erließ er an den Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann telefonisch die Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, „dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen“, also Art. 16a GG, § 18 Asylgesetz und § 3 Ausländergesetz (Passpflicht) nicht beachtet werden sollen. Ein ungeheurer Vorgang. …
… Die Wiedereinführung von nichtschriftlichen, nicht-öffentlichen „Geheimerlassen“, über deren genauen Inhalt sogar der Deutsche Bundestag (!) keine Auskünfte erhält, ist bereits per se eine offensichtliche Verletzung der organschaftlichen Rechte des Deutschen Bundestages.“ (S. 71, 72) …
Ergänzung 22.6.2018:
Ulrich Vosgerau: https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/hat-sie-oder-hat-sie-nicht/ (22.6.):
Seit die AfD-Bundestagsfraktion gegen die Grenzöffnung geklagt und die Klageschrift im Internet veröffentlicht hat, beobachten wir in den Medien, angeführt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ein Phänomen: Erstens, die Klage wird nicht erwähnt. Und zweitens: Es gibt kein Thema mehr außer der „Rechtslage“ im Hinblick auf die Grenzöffnung. …
https://www.afdbundestag.de/wp-content/uploads/sites/156/2018/05/organklage-afd-fraktion.pdf (12.4.)
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