Christian Zeitz: https://www.andreas-unterberger.at/2018/08/wendezeit-in-der-gesinnungs-justizij/ (6.8.):
Der 2. August 2018 ist ein denkwürdiges Datum im Kampf um Meinungs- und Gesinnungsfreiheit in Österreich und Europa: Der bekannte Aktivist und Islam-Aufklärer Reinhard Fellner, der in erster Instanz in einem Verfahren, das einer politischen Farce gleichkam, für seine Aufforderung zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Islam wegen „Verhetzung” verurteilt worden war, wurde vom Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Wien freigesprochen, das erstinstanzliche Urteil somit aufgehoben.
Zur Erinnerung: Reinhard Fellner hatte sich Anfang 2017 mit seiner Organisation „Soziales Österreich” an der Begutachtung des „Strafrechtsänderungsgesetzes 2017” beteiligt und zu diesem Zweck eine Stellungnahme an die zuständige Abteilung des Justizministeriums sowie an die Parlamentsdirektion gesendet. Letztere hatte die Veröffentlichung des Textes auf der Homepage des Parlaments vorgenommen, wobei Fellners Zustimmung dazu nicht eingeholt worden war.
Im Zuge einer kurzen Darstellung hatte Reinhard Fellner unter anderem angeregt, angesichts des massenhaften Eindringens muslimischer Migranten das Phänomen sexueller Übergriffe gegen Frauen bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten sowie die Frage zu untersuchen, inwieweit Missbrauch von Frauen, Kindern und Tieren „etwas mit dem Islam zu tun” haben würde. Die Passage wurde vermutlich aus Kreisen der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) inkriminiert und zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft eröffnete bereitwillig das Verfahren. …
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