„Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben“ – was sich erst einmal positiv anhört, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als der Versuch familienfeindlicher Kräfte im Bundestag, den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Familie zu beseitigen.
Denn mit „Kinderrechten“ ist nicht etwa das Recht ungeborener Kinder auf Leben gemeint, sondern vielmehr die Übertragung der natürlichen, gottgegebenen Rechte der Eltern und Familien an den Staat.
In Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Das Grundgesetz garantiert mit diesem Artikel Familien Freiheit und rechtliche Sicherheit gegenüber dem Staat und macht gleichzeitig Linken und Grünen einen Strich durch die Rechnung bei ihrem Plan, die „Lufthoheit der Regierung über die Kinderbetten“ zu erlangen. Deshalb wollen sie nun unter dem Vorwand, Kinder angeblich besser schützen zu wollen, das Grundgesetz umschreiben. …
(Siehe auch https://kreidfeuer.wordpress.com/2019/06/13/nein-zu-kinderrechten-im-grundgesetz/)
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