https://www.tagesstimme.com/2020/06/27/identitaere-verfassungsschutz-anwalt-gerhard-vierfuss/ „Wir werden dem Gericht die Fehler seiner Begründung vorhalten“:
Der Bundesverfassungsschutz stuft die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) mittlerweile als „gesichert rechtsextrem” ein. Dagegen wollten sich die Identitären in einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin juristisch wehren. Doch das Gericht wies den Antrag zurück. Der Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß vertritt die Identitären in ihrem Verfahren. Im Interview mit der Tagesstimme kritisiert er die Begründung des Gerichts und weist die Vorwürfe der Behörden zurück.
Tagesstimme: Im neuen Verfassungsschutzbericht wird die Identitäre Bewegung Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die IBD wollte sich rechtlich dagegen wehren, doch das Berliner Verwaltungsgericht lehnte den Antrag der Identitären ab. Können Sie uns die wichtigsten Punkte der Begründung kurz zusammenfassen?
Vierfuß: Es gibt eigentlich nur einen Hauptpunkt in der Begründung des Beschlusses, und den fasst das Gericht selbst in seiner Pressemitteilung vom 23.06.2020 so zusammen: „Insbesondere verstoße ihre (d. i. der IBD) zentrale Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität gegen die Menschenwürde, weil hierdurch einzelne Personen oder Personengruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt würden.“ Die Erste Kammer des VG Berlin beurteilt also, was ich sehr begrüße, ganz grundsätzlich das programmatische Kernanliegen der Identitären Bewegung und kommt zu dem Ergebnis, es sei mit Art.1 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes nicht vereinbar. …
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