https://kath.net/news/73742 BLACK FRIDAY – Österreichischer Verfassungsgerichtshof kippt Verbot von Beihilfe zum Selbstmord (11.12.):
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Verbot von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben – Österreichische Bischofskonferenz: Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch
Wien (kath.net/KAP-ÖBK/red)
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Verbot von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben und meint in der Begründung, dass dies gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße. Die Richter meinten, dass es verfassungswidrig sei, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.. [Damit endet mit] Wirksamkeit 1. Jänner 2022 – die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord. … Nach den Paragrafen 77 und 78 des österreichischen Strafgesetzbuches sind … aktive Sterbehilfe sowie Mitwirkung am Suizid bisher verboten. Beide Delikte sind bisher mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Der Gesetzgeber hat jetzt bis 31. Dezember 2021 Zeit, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.Bischöfe: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch und gefährdet Solidarität. Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit „Bestürzung“ auf Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Für Kirche gilt: „Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben“ …
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