Wien: Mord nach Nicht-Abschiebung

https://www.krone.at/2450835 Afghane nicht abgeschoben: Zwist um Verantwortung (30.6.):

Im Fall des Mordes an einem 13 Jahre alten Mädchen in Wien wird heftig darüber diskutiert, warum einer der Tatverdächtigen – ein 18-jähriger Afghane, der laut Polizei mehrfach vorbestraft ist – nicht abgeschoben wurde. Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) liegt das schlicht daran, dass dem jungen Mann zwar der Schutzstatus aberkannt wurde, eine Berufung dagegen aber seit 2019 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sei. Dieses widerspricht: In dem Fall werde seitens des Gerichtes nämlich gar nicht über eine Abschiebung entschieden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl pocht dennoch darauf, dass hier ein Gerichtsentscheid nötig sei.

Dem jungen Mann sei wegen Gefahr für die Allgemeinheit vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) der subsidiäre Schutz zwar aberkannt worden. Gleichzeitig sei aber auch festgelegt worden, dass er gar nicht abgeschoben werden dürfe, bestätigt ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber krone.at. Auch das Bundesamt bestätigt diesen Entscheid.

… Dem heute 18-Jährigen musste von der Bundesbehörde – wie berichtet – wegen seiner damaligen Minderjährigkeit eine Duldung gewährt werden, durch die er nicht zur Ausreise gezwungen werden durfte. Eine Abschiebung war dadurch vorerst unzulässig. Das Berufungsverfahren zur Aberkennung des Schutzstatus ist weiterhin beim Verwaltungsgericht anhängig. Dieses entscheide aber nicht, ob es zu einer Zurückschiebung komme oder nicht, betonte nun der Gerichtssprecher. …

https://www.wochenblick.at/asyl-klartext-nach-maedchenmord-nicht-zur-tagesordnung-uebergehen/ (30.6.):

Der grausame Mord an der 13-jährigen Leonie macht Österreich betroffen. Es ist klar: Man kann hier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Aber die ÖVP um Kurz & Nehammer mimt ihre Betroffenheit offenbar nur, anstatt zu handeln. Abschiebungen straffälliger Asylwerber finden nicht statt. Nur bei der Gängelung der eigenen Bevölkerung kennt die Volkspartei offenbar kein Pardon. Für die Freiheitlichen ist das eine untragbare „Doppelbödigkeit“. …

https://youtu.be/QE09JfobznM Herbert Kickl: „Straffällige Asylanten haben keinen Platz in Österreich!“ (30.6.  17min)


Ergänzung:

Gerald Grosz: https://youtu.be/v7ZLpLKUEcQ Der Fall Leonie – Bürger leiden, Politiker schweigen! (28.6.  3min)


Ergänzung 07.07.2021:

Daniel Deme: https://unser-mitteleuropa.com/oesterreich-eine-kontroverse-journalistische-frage-veraendert-den-politischen-diskurs/ (7.7.):

Es gibt Anzeichen dafür, dass die Dominanz der Linken, die Kriminalität von Migranten selbstironisch zu interpretieren, bei den europäischen Bürgern in Ungnade fällt. Ein enormer Skandal brach erst vor wenigen Tagen während einer Pressekonferenz aus, auf der der Mord an einem 13-jährigen österreichischen Mädchen durch vier afghanische Einwanderer diskutiert wurde, die das Kind angeblich unter Drogen gesetzt und gruppenvergewaltigt hatten und ihre Leiche in einem Park in Wien zurückließen. Bei der Pressekonferenz war auch der österreichische Innenminister Karl Nehammer anwesend. Am Ende der Veranstaltung hatte Christian Hofmann, ein bekannter Journalist des ORF, eine kontroverse Bemerkung gemacht, die auch eine offene Frage enthielt:

„Herr Innenminister, es gilt die Unschuldsvermutung. Hier geht es um Asylbewerber, die nur in ihrer Heimat Krieg erlebt haben. Unabhängig davon, was sie getan haben, sollte Österreich nicht mehr tun, wenn es um die Traumatisierung geht? Es stellt sich die Frage, ob man sich genug um die jungen Afghanen kümmert.“

Innenminister Karl Nehammer brachte in seiner Antwort eine gewisse Frustration zum Ausdruck: „Was mich stutzig macht, ist der Gedanke, was die Eltern der Opfer von Ihnen zu hören bekommen. Ihre Frage unterstellt der österreichischen Gesellschaft eine Mitschuld an dem Verbrechen, und dass diese Afghanen einfach besser hätten betreut werden müssen. Es gibt niemals eine Rechtfertigung (außer Selbstverteidigung), die Gewalt gegen andere erlaubt.“ …


Ergänzung 09.07.2021:

https://www.anonymousnews.ru/2021/07/08/solidaritaet-mit-leonie-moerder-antifa-stuermt-tv-sender/:

Es ist einfach nicht zu fassen! Linksextremisten haben gestern die Räume des Senders oe24 gestürmt, weil dieser die Herkunft der Mörder der 13-jährigen Leonie bekannt gemacht hatte. Die Antifa will ganz offensichtlich jede Form der Berichterstattung über Migrantengewalt verhindern. …


Ergänzung 18.07.2021:

Andreas Mölzer: https://unser-mitteleuropa.com/wo-recht-zu-unrecht-wird-ueber-die-genfer-konvention-und-den-asylmissbrauch/ (17.7.):

Just in den Tagen, da es sich zum 70. Male jährt, dass im Juni 1951 die Vereinten Nationen in Genf die Flüchtlingskonvention beschlossen haben, kam es in Deutschland und in Österreich zu tragischen Ereignissen, die zumindest als indirekte Folgen des Missbrauchs dieser Genfer Konvention bezeichnet werden müssen. Im deutschen Würzburg erstach ein Asylant aus Somalia wahllos eine Reihe von Frauen. In Wien wurde ein dreizehnjähriges Mädchen von einer Gruppe junger Afghanen, samt und sonders Asylsuchende, bestialisch vergewaltigt und zu Tode gebracht. Begangen wurden diese grauenhaften Verbrechen von Menschen, die unter Berufung auf die Genfer Konvention und unter Nutzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutze vor politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung Asyl begehren.

Nun steht absolut außer Zweifel, dass das Gros der Asylsuchenden – aus welchen Teilen der Welt auch immer – keineswegs Gewaltverbrecher wie die beiden genannten Beispiele sind, sondern allenfalls Zuwanderer in unsere Sozialsysteme, und dass viele von ihnen auch ganz reale Fluchtgründe haben, die ihnen das Recht auf Asyl auch tatsächlich gewährleisten müssten. Gewichtige, nicht zu unterdrückende Fragen tun sich dennoch auf Grund der geschilderten Ereignisse auf.

So etwa die Frage, warum es sein kann, dass allein in Österreich rund 45.000 Afghanen leben, die im Zuge ihrer Migrationsbewegung bis hin in die Alpenrepublik mehr als ein Dutzend Staatsgrenzen überwinden mussten, und damit längst eine erkleckliche Anzahl von sicheren Drittländern passierten. Überdies besagen die Dublin-Bestimmungen, dass in der Europäischen Union im ersten EU-Land ein Asylantrag gestellt werden müsste, womit Österreich als inmitten des Kontinents liegend von vornherein ausscheidet. Wie kann es also sein, dass jene 45.000 in Österreich lebenden Afghanen eine ethnische Gruppe darstellen, die ungleich zahlreicher ist als jede der autochthonen Volksgruppen in Österreich, als beispielsweise jene der Kärntner Slowenen, die vielleicht noch zehn- bis zwölftausend Köpfe zählen? Und wie kann es sein, dass von diesen 45.000 Afghanen nahezu 5000 strafrechtlich auffällig wurden? In überproportionalem Maße durch Gewaltverbrechen und Vergewaltigungen. Letzteres ist wohl nur dadurch erklärbar, dass hier Menschen zuwandern, die aus einem gewalttätigen Kulturkreis kommen, geprägt von einer Religion, in der die Frau nichts zählt, in der Sexualität mit Gewalt verbunden ist und in der junge Männer durch Kriegsereignisse traumatisiert sind. …

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