Wenn es nach dem Willen der Ampel-Regierung geht, soll bald jeder Deutsche einmal jährlich auf dem Standesamt nach Lust und Laune zwischen den Geschlechtern wechseln können. Was sich anhört wie ein schlechter Schildbürgerstreich, könnte bald zur ernsten Gefahr für Kinder und die Gesellschaft werden. Kinderschützer und Strafrechtsexperten sind gleichermaßen alarmiert und warnen eindringlich vor dem geplanten Gesetz.
Bislang sind in Deutschland zur Erklärung einer Geschlechtsänderung zwei voneinander unabhängige psychiatrische Gutachten erforderlich. Das will die Regierung aus SPD, FDP und Grünen mit dem sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ nun ändern.
Künftig soll man einmal jährlich ohne Gutachten seinen Namen und seinen Geschlechtseintrag auf dem Standesamt ändern können. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern frei über den Geschlechtseintrag entscheiden dürfen. Ab 14 Jahren können Kinder dann auch gegen den Willen ihrer Eltern Name und Geschlecht wechseln, wenn das Familiengericht zustimmt. Hier übernimmt also der Staat die faktische Vormundschaft der Kinder. Zudem sieht das Gesetz Geldbußen für das Offenbaren des alten Namens einer „geschlechtsumgewandelten“ Person vor. …
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