Petition gegen „Hetze und Hass“ als EU-Straftatbestand

https://www.patriotpetition.org/2024/02/05/hetze-und-hasskriminalitaet-darf-nicht-in-die-liste-der-eu-straftatbestaende-aufgenommen-werden/:

Die Panik vor dem Ausgang der EU-Parlamentswahl und sogar der Präsidentschaftswahl in den USA ist beim EU-Establishment anscheinend so ausgeprägt, dass man sich fast täglich mit neuen Zensurbestrebungen überbietet. Jetzt fordert das EU-Parlament „Hetze und Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen – eine Liste, die eigentlich der Bekämpfung internationaler Mafia-Strukturen und Terrororganisationen dient. Wenn es darum geht, missliebige Meinungen im Internet zu zensieren, ist den Brüsseler Bürokraten offenbar kein Mittel mehr zu weitgehend oder zu übertrieben.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat das EU-Parlament am 18.01.2024 eine Entschließung angenommen, mit der der EU-Rat aufgefordert wird, einen Beschluss zu verabschieden, der es der EU-Kommission erlauben würde, „Hetze und Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen. Dabei handelt es sich um besonders schwere Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension, wie in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU festgelegt. Bisher gehören dazu: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität.

Nun versucht das EU-Parlament also in einem sogenannten Eigeninitiativ-Verfahren diese Liste um „Hassrede und Hassverbrechen“ zu erweitern. Dabei schlägt das EU-Parlament vor, dass die sogenannten „Passerelle-Klauseln“ genutzt werden sollen, um die eigentlich erforderliche Einstimmigkeit im EU-Rat zu umgehen. Dies macht aus Sicht der Zensur-Befürworter durchaus Sinn, gibt es doch noch einige Länder in der EU, in denen das Menschenrecht auf freie Rede geschützt wird und die den Zensurbestrebungen voraussichtlich nicht zustimmen würden. Sobald dann nämlich die neue Straftat erst einmal in die Liste aufgenommen worden ist, sind EU-Parlament und EU-Rat befugt, auch Sanktionen festzulegen, die EU-weit gelten. Im konkreten Fall würden entsprechende Äußerungen dann auch in den Ländern bestraft, in denen sie eigentlich geschützt sind. …

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