Staat reglementiert Bauernschaft

HL: https://fassadenkratzer.wordpress.com/2024/01/26/die-absolutistische-anmaßung-des-staates-am-beispiel-der-landwirtschaft/:

Die Protestdemonstrationen der in existenzielle Nöte getriebenen deutschen Bauern machen wieder das grundsätzliche Problem der staatlichen Entscheidungskompetenz offenbar. Kann der demokratische Staat, dem nach dem Grundgesetz die Souveränität des freien, selbstbestimmten Bürgers zugrunde liegt, das Recht haben, über die Fachkompetenz der freien Bauern hinweg deren Lebens- und Arbeitsbereich von außen zu gestalten? Es gibt dazu kein sachlich begründbares Recht. Es ist die gewohnheitsmäßige Anmaßung eines tradierten Obrigkeitsstaates, der hinter formaldemokratischer Fassade vormundschaftlich weiterwirkt und die Wandlung zur freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung hier überhaupt noch nicht vollzogen hat.

Dieser anmaßende despotische Anspruch staatlicher Reglementierung der bäuerlichen Tätigkeit inmitten einer „freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung“ ist auch auf die europäische Ebene übertragen worden. Die 1957 gegründete „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG), Vorläuferin der EG und der heutigen EU-Krake, war in Wahrheit keine Wirtschafts-, sondern eine Staatengemeinschaft mit der historischen Anmaßung, die Wirtschaft nicht nur im eigenen Land, sondern europaweit zu reglementieren.

Im Dezember 1968 legte der damalige Agrarkommissar und Vize-Kommissionspräsident, der Niederländer Sicco Mansholt, den EWG-Staaten einen Plan vor, der im Kern vorsah, die durchschnittliche Wirtschaftsfläche eines Bauernhofes, die in der EWG 11 Hektar betrug, auf 80 bis 100 Hektar zu erhöhen, um industriellen Großbetrieben den Weg zu bereiten. Dies sollte durch gezielte strukturpolitische Maßnahmen erreicht werden, indem beispielsweise Bauern, die Milchwirtschaft mit weniger als 60 Kühen betrieben, künftig keine Zuschüsse mehr erhalten sollten.
Damit sollte die Halbierung der Beschäftigtenzahl in der europäischen Landwirtschaft bis zum Jahr 1980 einhergehen. Vier Millionen Bauern, Landarbeiter und Familienangehörige sollten eine staatliche Pension erhalten, wenn sie ihre Betriebe aufgaben; eine Million sollte durch Umschulungsmaßnahmen für die Arbeit in anderen Wirtschaftssektoren qualifiziert werden.1 – …

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