Schmähung der katholischen Kirche

Nach einem Berliner Gerichtsbeschluss darf die katholische Kirche als „Kinderficker-Sekte“ beschimpft werden:

Berliner Gerichtsbeschluss stößt auf Kritik auch von Nichtchristen und Ungläubigen

News4Press.com

Pressemitteilung des Christoferuswerks vom 14.2.2012

Die katholische Kirche darf laut aktuellem Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als „Kinderficker-Sekte“ beleidigt werden.

Katholische Christen sind demnach Mitglieder einer Kinderficker-Sekte — und der Papst wäre Chef einer kriminellen Vereinigung.

Der Berliner Polizeipräsident bzw. die Staatsanwaltschaft StA hatte Anklage gegen Jörg Kantel, den Betreiber der Website „Schockwellenreiter“, erhoben, weil Kantel die kath. Kirche mit dieser Schmähkritik verleumdet hatte; dabei berief sich die StA auf § 166 StGB siehe Anmerkung unten. Doch die Richterin verweigerte die Eröffnung eines Hauptverfahrens.

Das Gericht begründete seinen [Beschluss] damit, es gäbe „in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche“. Der Gerichtsentscheid sei „bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen, zahlreichen Fälle von Missbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.“

Daher sei der Ausdruck „Kinderficker-Sekte“ nicht geeignet, den „öffentlichen Frieden zu stören“, verkündete die Richterin — und insoweit gäbe es auch keinen Straftatbestand nach §166 Religionsbeschimpfung.

Der Betreiber der Webseite ‘Schockwellenreiter’ hatte unter dem Titel „Neues vom Ayatollah aus Köln“ am 29.6.2011 Folgendes veröffentlicht: „Das Kölner Oberhaupt der Kinderficker-Sekte hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Kardinal Joachim Meisner hat die Abtreibung als »täglichen Super-GAU« verurteilt.“ …

§166 StGB (Strafgesetzbuch):

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen:

1 Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften § 11 Abs. 3 den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2 Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften § 11 Abs. 3 eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Meine Meinung: Ich halte die Beschimpfung für ungerechtfertigt, geschmacklos und bösartig. Doch geschütztes Rechtsgut des § 166 ist derzeit nur der öffentliche Frieden. Und die Richterin meint wohl, dass Katholiken eben nicht protestierend und randalierend die Straße terrorisieren und so „den öffentlichen Frieden stören“. Kardinal Ratzinger warnte schon in den 80er Jahren, v. a. mit Blick auf die „Friedensreligion“: „Wenn die Rechtsprechung die Eignung zur Friedensstörung mit fehlenden Krawallen und geringem Anzeigeverhalten begründet, so gibt sie indirekt eine Aufforderung zur gewaltsamen Dokumentierung der eigenen Überzeugung und zum Faustrecht“. Darum wäre es dringend geboten, das Gesetz den gegebenen Erfordernissen anzupassen, damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.
Was gedenkt Kardinal Meisner als Hauptgeschmähter zu tun?

Ergänzung 18.2.2012:

Das Christliche Forum veröffentlicht ein juristisches Gutachten von Thomas Zimmermanns (Köln):

… Darüber hinaus verlangt § 166 StGB eine objektive Eignung der Äußerung zur Störung des öffentlichen Friedens.

… In einer weiteren Form liegt eine Eignung zur Friedensstörung dann vor, wenn aufgrund der Äußerung mit Gewalttätigkeiten von Angehörigen der beschimpften Kirche zu rechnen ist[10].

Dies ist bei Beschimpfungen christlicher Kirchen nicht der Fall, da Christen hierauf nicht mit Gewalt reagieren und dies in der Öffentlichkeit allgemein bekannt ist.

Man denke demgegenüber an die weltweiten gewalttätigen Ausschreitungen von Moslems als Reaktion auf die „Mohammed-Karikaturen“ eines dänischen Karikaturisten in den Jahren 2006 und 2007!

Jedoch nimmt ein Teil der Rechtsprechung die Eignung einer Beschimpfung zur Störung des öffentlichen Friedens auch dann an, wenn aufgrund der Äußerungen Menschen nicht mehr in der Gesellschaft leben können, ohne befürchten zu müssen, um ihres Glaubens willen diskriminiert zu werden und Schmähungen ausgesetzt zu sein, gegen die man sich letztlich nicht wehren kann[11].

… Ferner ist nach diesem Teil der Rechtsprechung eine Eignung zur Friedensstörung auch dann gegeben, wenn berechtigte Gründe für die Annahme vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen der Mitglieder der angegriffenen Kirche in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern[12], wobei die Befürchtung genügt, dass bei Dritten die Intoleranz gegenüber den Anhängern des beschimpften Bekenntnisses gefördert wird[13].

Auch unter diesem Gesichtspunkt liegt hier eine Eignung zur Friedensstörung vor: Denn wenn derartige Beschimpfungen straflos bleiben, so muss bei den Angehörigen der katholischen Kirche der Eindruck entstehen, als Angehörige dieser Kirche rechtlos zu sein.

Außerdem ist das Ausbleiben strafrechtlicher Sanktionen bei Lesern und Sympathisanten der Internetseite „Schockwellenreiter“ geeignet, die Intoleranz gegenüber der katholischen Kirche und ihren Mitgliedern zu fördern, weil sie aufgrund dessen annehmen könnten, sie dürften sich ähnliche Beschimpfungen erlauben, ohne strafrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen.

… Jedoch halten Gerichte und Staatsanwaltschaften die Eignung einer religionsbeschimpfenden Äußerung zur Friedensstörung seit ca. 20 Jahren zumeist nur noch dann für gegeben, wenn mit Gewalttätigkeiten entweder gegen oder seitens der Angehörigen der angegriffenen Religionsgemeinschaft zu rechnen ist. Dies ist jedoch, wie oben dargestellt, dann, wenn sich die Beschimpfung gegen Christen und deren Kirchen richtet, nicht zu erwarten.

3. Es ist anzunehmen, dass es Personen wie Jörg Kantel mit ihren Äußerungen nicht nur darum geht, ihrem Hass gegen das Christentum im Allgemeinen und gegen die katholische Kirche im Besonderen freien Lauf zu lassen, sondern auch zu erkunden, was in unserem Land juristisch und gesellschaftlich möglich und erlaubt ist.

Mit anderen Worten: Ob es wirklich schon soweit ist, dass Christen und ihre Kirchen vogelfrei und nur noch Objekt der hasserfülltesten und absurdesten Beschimpfungen sind  –  Beschimpfungen, die ein anständiger Mensch kaum in den Mund zu nehmen wagt.

Kantel scheint dies angenommen zu haben. Er wurde von dem zuständigen Berliner Amtsgericht darin bestätigt. Ob er aber wirklich recht behält, hängt aber vor allem davon ab, ob die Christen in unserem Land solche Urteile hinnehmen, oder aber mit allen rechtlichen zulässigen Mitteln und Möglichkeiten dagegen protestieren und vorgehen.

Wird die katholische Kirche beschimpft, so sollte man solchen Protest gewiss als erstes von der Deutschen Bischofskonferenz erwarten. Davon ist bislang allerdings nichts zu bemerken, so traurig und unglaublich es auch scheint.

Dafür haben jedoch zahlreiche Christen aller Konfessionen gegen dieses Urteil protestiert. Auch kirchenferne Menschen und selbst Atheisten haben ihren Protest zum Ausdruck gebracht, da auch ihr Gerechtigkeitsempfinden verlangt, dass Kirchen und ihren Gläubigen Achtung und Respekt entgegenzubringen ist und sie in einem Rechtsstaat nicht zum Objekt von Hass und öffentlicher Beschimpfung gemacht werden dürfen. …

Zum kompletten Gutachten samt Fußnoten siehe http://charismatismus.wordpress.com/2012/02/18/erhalten-christliche-kirchen-in-deutschland-keinen-rechtsschutz/

Ergänzung 19.2.2012:

Ein Kommentator spricht hier Klartext:

Der Ausdruck “Kinderfickersekte” ist grob beleidigend für alle Katholiken. Das hat mit Blasphemie nichts zu tun! Wenn Gerichte das durchgehen lassen, untergraben sie ihre eigene Autorität.

“Den öffentlichen Frieden stören” ist eine sehr törichte gesetzliche Grundlage. Nur wer Randale macht, wird belohnt! Dass hier die Christen gegenüber den Muslimen massiv benachteiligt werden, versteht sich von selbst.

Es ist von den katholischen Bischöfen unklug, Stille zu wahren. Sie wollen nicht in die Publicity-Falle treten. Wer sich aber nur schleicht, der wird nur noch mehr getreten. So sind Hyänen nicht zu vertreiben!

Die Killerbiene bemängelt in ihrem Blog zu Recht, dass das Ausmaß der Störung des öffentlichen Friedens das entscheidende Kriterium in der Bewertung des Kirchenbashings ist, und verurteilt dies als Unrechtsjustiz. Und sie folgert bzg. § 130 Volksverhetzung, ebenfalls zu Recht, dass:

Bei “Scheißdeutscher” wird der öffentliche Frieden nicht gestört, beim “Scheißtürken” ganz erheblich! …

Quelle: http://killerbeesagt.wordpress.com/2012/02/16/die-maxime-der-brd-justiz/

 

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Eine Antwort zu Schmähung der katholischen Kirche

  1. Rita schreibt:

    Mein Freund erhielt vor ein paar Wochen eine Anklageschrift zugestellt.
    Er soll die „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“(MLPD), die sich auf die Diktatoren Stalin und Mao-tse-tung beruft, „beleidigt“ haben, indem er auf einem Flugblatt äusserte, die Abkürzung „MLPD“ bedeute Murks-Lüge-Pfusch-Dreck sowie Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm

    Wenn das eine „Beleidigung“ sein soll, die MLPD so zu bezeichnen, dann ist es eine zehn Mal so schlimme Beleidigung, die Katholische Kirche als „Kinderfickersekte“ zu bezeichnen. (Als ob jeder Katholik ein „Kinderficker“ ) wäre.

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