Elterliche „Wahlfreiheit“ in Baden-Württemberg

Bärbel Fischer: http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=6223 WAHLFREIHEIT – eine Schimäre in BW (9.2.):

Der heutigen Presse entnehmen wir, dass sich die rot-grüne Landesregierung weigert, für jene Kinder, die auf Wunsch der Eltern nur den Unterricht ohne nachmittägliche Betreuung besuchen, eine Aufsicht für Randzeiten anzubieten. Das kommt einer Bestrafung familiärer Obhut gleich.

Leserbrief zu: “Eltern wollen mehr Flexibilität” Schwäbische Zeitung – Wir im Süden – 9.2.16:

Wahlfreiheit – ein Wort mit Wohlklang! Nur leider verstehen viele Bürger darunter etwas völlig anderes als die rot-grüne (Landes-)Politik.

  • Zwar haben junge Eltern die Wahl zwischen familiärer und außerfamiliärer U3-Betreuung, jedoch fördert der Staat jeden Krippenplatz mit mehr als 1000 €, die elterliche Betreuung mit 0 €.
  • Zwar haben Eltern die Wahl zwischen Ganztagsgrundschule und Halbtagsgrundschule. Während jedoch die Betreuung der Ganztagsschüler gewährleistet ist, verweigert die Regierung Halbtagskindern die Betreuung an Randzeiten. Familienorientierte Halbtagsbeschulung wird also abgestraft!

Es handelt sich demnach nicht um Wahlfreiheit, sondern um Nötigung.

Die politische Logik dieser so genannten Wahlfreiheit liegt auf der Hand:

  1. Die familiäre Kinderbetreuung soll möglichst an die Wand gefahren werden, damit  alle Eltern den Betrieben zur Verfügung stehen,
  2. Der Einfluss des Staates auf die Kinder soll maximiert werden.

Begründet wird dieser Zwang mit dem hehren Versprechen „gleicher Bildungschancen“. …

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Ergänzung 13.2.2016:

Zum CDU-Positionspapier „Familienpolitik für kinderreiche Familien”:
Bärbel Fischer: http://www.freiewelt.net/blog/wo-bleibt-die-familienpolitische-alternative-10065472/ (12.2.):

… Das lobenswerte Unterfangen der CDU in RP, H und BW hat zum Ziel, Mehrkinderfamilien mit ihren besonderen Bedürfnissen in den Blick zu nehmen und zu stärken. In der Tat sind sie als eigenständige Gruppe im Spektrum von Familienvarianten seit Jahrzehnten aus dem Blick geraten wie die traditionelle Familie überhaupt. Das eifrige Engagement der Damen Schmidt, v. d. Leyen, Schwesig Mütter in den Erwerb zu locken, indem man ihnen half, sich ihrer Kinder zu entledigen, hat natürlich dazu geführt, dass sich Frauen weitgehend ihren Wunsch nach einer großen Familie abschminkten. Damit wurde die häusliche Familienarbeit  der Erwerbsarbeit als nichtswürdig untergeordnet. Elf Prozent aller Familien haben immerhin drei und mehr Kinder. Doch unseren Vielfaltsfanatikern entging, dass gerade Familien mit mehreren Kindern die optimale Vielfalt bieten.

… Denn seit 1957 (Konrad Adenauer) besteht der grundlegende Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems darin, dass  im Rentenrecht der wirtschaftliche Gewinn der Kindererziehung (transferbereinigt pro Kind im Lebensverlauf 77 000 € – ifo ) vergesellschaftet wird, d. h. auch denen zugute kommt, die keine Kinder großzogen, die Kosten für die Kinder aber von den Eltern privat zu stemmen sind. Diese Enteignung hat inzwischen dazu geführt, dass Kinder das Armutsrisiko Nr. 1 geworden sind und immer mehr Eltern ihre Kinder aus Zeit- oder Geldmangel vernachlässigen (müssen). Eine Million Kinder lebt in Deutschland heute von der Sozialhilfe, im Osten bereits jedes vierte Kind. 1965 war nur jedes 75. Kind arm, obwohl wir damals noch doppelt so viele Kinder hatten wie heute! Eine der reichsten Nationen der Welt lässt ihren Nachwuchs verkommen!

Und auch dies: Die Bundesregierung fördert jeden Krippenplatz mit sagenhaften 1000 €. Wer seine Kinder selbst erziehen will, geht leer aus. Das ist einerseits eine üble Bevormundung, die mit verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten unvereinbar ist, und andererseits eine durch nichts gerechtfertigte Bevorzugung erwerbstätiger Eltern. …

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Gertrud Martin: http://www.freiewelt.net/blog/wahlpruefsteine-des-buendnis-rettet-die-familie-10065473/ (12.2.):

… Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat Wahlprüfsteine mit gezielten Fragen zur Familienpolitik an die Landesverbände von jeweils acht Parteien, die in Baden-Württemberg und/oder in Rheinland-Pfalz am 13. März zur Landtagswahl antreten, versandt. Die eingegangenen Antworten werden hier veröffentlicht. …

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