„Ehe für alle“ ist grundrechtswidrig

Hubert Hecker: https://www.katholisches.info/2018/03/die-ehe-fuer-alle-ist-grundrechtswidrig/ (20.3.):

Das Gesetz zur Einführung der Homo-Ehe vom [30. Juni bzw.] 20. Juli 2017 missachtet den unveränderlichen Wesensgehalt des grundgesetzlichen Ehe-Instituts, zu dem die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner gehört. Daher ist das Gesetz illegitim, weil verfassungswidrig.

Der eherne Rechtsgrundsatz, dass die Verfassung als Norm der Normen alle weiteren Gesetze normiert, ist ins Wanken geraten. Seit etwa zwei Jahrzehnten zeichnet sich in unserm Rechtssystem eine gegenläufige Tendenz ab: Danach dürfte eine einfache parlamentarische Mehrheit der Volksvertreter mit Berufung auf einen Meinungsumschwung in der Bevölkerung Grundrechtsbestimmungen völlig neu interpretieren. Entsprechend der vermuteten Volksmeinung könnte man mit Gesetzen alte Grundrechte umstoßen. Stehen nunmehr das Staatsvolk und seine gewählten Vertreter über dem Grundgesetz?

… Es war eine der großen Errungenschaften der Neuzeit, den vorstaatlichen Rechten der Menschen durch Verfassungen Geltung zu verschaffen. Die nicht ganz neue Erkenntnis bestand darin, dass Menschenwürde sowie die Freiheits- und Gleichheitsrechte der Einzelnen von Natur aus bestehen. Christlich gesprochen: Nach der Schöpfungsordnung ist der Menschen als Ebenbild Gottes mit Würde ausgestattet. Von Gott sind alle Menschen gleich geschaffen mit Freiheit und Verantwortung zur Selbstverfügung. …

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