Gibt es etwas Ekelerregenderes, als Käfer, Würmer, Larven und anderes Ungeziefer in Lebensmitteln zu sich zu nehmen? Wohl kaum, wenn es aber nach den menschenverachtenden Plänen der radikalen Klimafanatiker und des globalistischen „Weltwirtschaftsforums“ (WEF) von Klaus Schwab geht, sollen wir genau das tun, natürlich um dadurch die angeblich kurz bevorstehende „Klimakatastrophe“ abzuwenden. Und so verwundert es kaum noch, dass die EU jetzt erlaubt hat, dass uns fast unbemerkt Insekten unter das Essen gemischt werden können. Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen!
Zwei neue Durchführungsverordnungen der EU-Kommission erlauben seit Anfang 2023 die Beimischung von Hausgrillen und Getreideschimmelkäfern in Lebensmitteln. Sie dürfen jetzt eingefroren, getrocknet und zu Pulver verarbeitet in zahlreichen Lebensmitteln enthalten sein, unter anderem in Brot und Teigwaren, Nudeln, Pizzas, Keksen, Kartoffelerzeugnissen, bierähnlichen Getränken, Suppen, Schokolade und Fleischzubereitungen. So dürfen 100 Gramm „Fleisch“ ab sofort bis zu fünf Gramm Insekten beinhalten.
Besonders perfide und hinterrücks: Es ist diesen Produkten auf den ersten Blick gar nicht anzusehen, dass sie aus Ungeziefer bestehen. Lediglich auf der Packungsrückseite finden sich im Kleingedruckten bei den Inhaltsstoffen Hinweise wie „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. …
Ergänzung 6.2.2023:
Thomas Oysmüller: https://tkp.at/2023/02/06/insekten-in-lebensmittel-offener-brief-an-gesundheitsminister/:
… Am 28. Jänner, als die entsprechende EU-Verordnung in Kraft getreten war, verfasste eine ehemalige Mitarbeiterin des österreichischen Landwirtschaftsministeriums einen offenen Brief an den Gesundheitsminister. Die Gruppe „Ärzte für Aufklärung“ hat Auszüge des Briefes auf ihrem Telegram-Kanal veröffentlicht. Darin warnt die ehemalige Beamtin vor den gesundheitlichen Risiken der Insektennahrung und fragt sich, wie tief die Grünen gesunken sind: …
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