BVerfG-Urteile zur Gleichstellung der Eltern umsetzen!

Und: Grünes Ehegattensplitting: Homo hui, hetero pfui

Bärbel Fischer (FreieWelt.net): Wo bleibt die Gleichstellung der Eltern?  (10.6.):

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen und die völlige steuerliche Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Lebensgemeinschaften gefordert.

Außer Teilen der CDU haben es alle anderen Parteien sehr eilig, das Urteil umzusetzen. Und genau an dieser Stelle drängen sich zwei Fragen auf:

  • Weshalb feiern, völlig schizophren, nach diesem Urteil gerade die Grünen, die sich doch schrill für die Abschaffung des Ehegattensplittings einsetzen, plötzlich ein Freudenfest?
  • Und zweitens: Warum werden die vier Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Eltern und Nichteltern seit Jahrzehnten NICHT umgesetzt?

Längst könnte die Benachteiligung der Familien mit Kindern beseitigt sein, wenn sich die Politik nicht konstant weigerte, die Urteile aus Karlsruhe zu beherzigen. Hätte sie diesen überfälligen Schritt getan, so könnten Eltern, genau so wie der Arbeitnehmer ohne Nachwuchs, über 11.000 Euro jährlich frei verfügen. Denn schon ab dem zweiten Kind bleibt bei einem Jahreseinkommen von 30.000 € kein Cent mehr zur freien Verfügung übrig.  Eltern mit drei und mehr Kindern rutschen dementsprechend weit unter ihr Existenzminimum. Wo bleibt da die Gleichstellung der Eltern mit Zeitgenossen, die keinen generativen Beitrag leisten?

Nicht die Berechtigung auf Steuersplitting für zumeist kinderlose homosexuelle Paare ist das eigentliche  Problem, sondern die strukturelle Vernachlässigung derjenigen, die sich unter enormen Einbußen tagtäglich, und nicht nur mit ihrem Einkommen, um den Nachwuchs des Landes kümmern.

Beitrag erschien zuvor auf: familiengerechtigkeit-rv.info

Ergänzung 12.6.2013:

Kath.net: Seehofer: Kein Schnellschuss beim Adoptionsrecht  (11.6.):

… Es ging bei der Frage «nämlich vor allem um die Frage des Kindeswohls», so Seehofer …

Der nordrhein-westfälische CDU-Landesvorsitzende Armin Laschet lehnt ein Familiensplitting für homosexuelle Paare ab. …

… CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe verteidigte …  den besonderen Schutz von Ehe und Familie als »das Fundament unserer Gesellschaft«.

Ergänzung 22.6.2013:

Birgit Kelle: http://www.freiewelt.net/ich-warte-karlsruhe-10000806/  (18.6.):

Bei der Homoehe hat man es eilig am Bundesverfassungsgericht, die Mehrheit der anderen Familien muss leider weiter auf Unterstützung warten. …

Birgit Kelle kritisiert im Artikel das Homo-Splitting-Urteil und macht Anmerkungen zu folgenden BVerfG-Urteilen:

  1. Urteil zum steuerfreien Existenzminimum (1990)
  2. „Trümmerfrauenurteil“ (1992)
  3. „Kinderbetreuungsurteil“ (1998)
  4. „Pflegeversicherungsurteil“ (2001)
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