Verfassungsgerichtshof hebt Verbot von Samenspende für lesbische Paare auf
VfGH: Homo-Ehe gefährdet traditionelle Ehe nicht, sondern ergänzt sie.„Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig.“ Soweit der Gesetzestext. Bisher zumindest. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Teil der Regelung — nämlich „verschiedenen Geschlechts — gekippt. Das gab VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag bekannt.
Begründet hat Holzinger den Entscheid damit, dass die gegenwärtige Regelung gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften diskriminiert. „Besonders überzeugende oder schwerwiegende Gründe“, wie sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für ein Verbot fordert, sehen die Verfassungsrichter nicht, etwa die vom Gesetzgeber ins Treffen geführte Gefahr der Leihmutterschaft. Gerade bei Samenspenden gebe es – anders als bei Befruchtung von Eizellen im Labor oder Eizellenspenden – „keine besonderen ethischen oder moralischen Fragen“. Auch der Schutz der Familie fällt laut VfGH als Begründung weg: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften würden die traditionelle Ehe oder Lebensgemeinschaft nicht ersetzen, sondern ergänzen, „sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden“.
Bis 31. Dezember 2014 hat der Gesetzgeber Zeit, das Fortpflanzungsmedizingesetz zu ändern. Die Entscheidung des VfGH bezieht sich ausdrücklich auf Frauen in einer Partnerschaft. Die Richter sagten nicht, ob es daraus auch Konsequenzen für Singlefrauen gibt. Auch bedeutet es nicht, dass Schwulenpärchen die Möglichkeit einer Leihmutterschaft bekommen.
Aus dem Justizministerium hieß es am Freitag, man werde sich um eine „ausgewogene Lösung“ bemühen. Inhaltlich wollte sich Justizminister Wolfgang Brandstetter nicht äußern. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zeigte sich hingegen erfreut über die Entscheidung des Höchstgerichts: „Familie ist heute mehr als Vater, Mutter, Kind. Diese Realität gilt es anzuerkennen.“ Auch für Gesundheitsminister Alois Stöger ist das Urteil „richtungsweisend“. Er sieht nun auch beim Verbot der Eizellenspenden „Änderungsbedarf“.
Besorgter Bischof Küng
„Besorgt“ und „bestürzt“ zeigte sich hingegen der für Familien zuständige St. Pöltener Bischof Klaus Küng. Beim Kinderwunsch müsse auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt werden – und Kinder wünschten sich Vater und Mutter und hätten ein Recht darauf. „Bei einer lesbischen Lebensgemeinschaft ist die Möglichkeit, mit einem Vater aufzuwachsen, von vornherein ausgeschlossen.“ Hier bestehe die Gefahr, „wesentliche Elemente des Lebens zum Gegenstand der Selbstverwirklichung zu machen, ohne die Menschenwürde eines anderen ernst zu nehmen“, so Küng.
Eine künstliche Befruchtung ist kein Garant für ein Baby. 2012 waren laut Gesundheitsministerium nur 1861 von 7196 Befruchtungsversuchen (31 Prozent) erfolgreich.
Fortpflanzungsmedizingesetz: …
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Bernhard Lassahn: http://www.freiewelt.net/der-apfel-und-seine-feinde-10021369/ (15.1.):
… Stufe für Stufe sind wir in den Keller der Gleichstellungspolitik abgestiegen, und haben uns dabei immer weiter von Kindern entfernt. Auf der ersten Stufe gab es die Inklusion. Da ging es um die Einbeziehung von etwas, das vorher nicht dazugehörte: die gleichgeschlechtliche Liebe. Homos und Lesben wollten auch mit dabei sein und nicht länger ausgeschlossen werden. Kaum waren sie dabei, wollten sie gleichgestellt werden und als gleichwertig gelten. Das sind sie aber nicht. Dann müssen eben alle so tun, als wären sie es doch. …
… Aus der zeugenden Liebe muss entweder das Kind herausgerechnet werden oder die Liebe. Dann ist die Zeugung eines Kindes lieblos, und wenn sie lieblos geht, geht sie auch künstlich. Wenn bei der Liebe die Zeugung fehlt, dann kann auch bei der Zeugung die Liebe fehlen.
… Die Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren schafft ein neues Unrecht – nicht nur gegen das Kind, sondern auch gegen diese dritte Person.
Sie muss bereit sein, spätestens nach der Geburt zurückzutreten. Die rabiate Ungleichbehandlung, die einem leiblichen Vater oder einer leiblicher Mutter widerfährt, ist der Preis für die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen „Elternschaft“, die ich hier bewusst in Anführungsstriche setze.
Das Verhältnis zur dritten Person ist fast immer ungut: Die Leihmutter ist arm und weit weg, der Samenspender darf womöglich zahlen, aber nicht mit seinem Kind zusammen sein. Die ferngehaltenen Dritten werden um das Glück, das sich die Homo-Eltern erkaufen, betrogen. Sie müssen ihre Elternschaft verdrängen, und das Kind muss sie entbehren. Das gleichgeschlechtliche Paar kann sich womöglich über die Tatsache hinwegtäuschen, dass einer von beiden nicht der leibliche Elternteil ist, doch das Kind wird damit um die Hälfte seiner Identität betrogen.
Natürlich kommt es vor, dass Kinder nur ein Elternteil erleben. Das galt bisher als das zweitgrößte anzunehmende Unglück für ein Kind. Plötzlich scheint es das nicht mehr zu sein. Das Drama des Scheidungskindes, auch des Kuckuckskindes, darf ab sofort im Interesse von rein sexuellen Vorlieben vorsätzlich herbeigeführt werden. Auch das ist Kindesmissbrauch.
Es ist nicht klar, ob gleichgeschlechtlich Liebende das Leben nicht weitergeben können oder nicht wollen. Vielleicht können sie nicht, obwohl sie wollen, vielleicht wollen sie nicht, obwohl sie könnten. Zwischen Nichtkönnen und Nichtwollen wird kein Unterschied gemacht. Wir sollten es aber tun: Das Wollen ist ein Bestandteil der Liebe. Es zeigt, ob ein Kind gewollt ist und ob man ihm mit Wohlwollen begegnet. Bisher hatten wir Fälle, da wollten Eltern ein Kind, konnten es aber trotz vieler Versuche nicht selber zeugen und haben dann eins adoptiert.
Nun haben wir Fälle, da könnten Eltern durchaus ein Kind zeugen, sie wissen schließlich, wie es geht. Sie wollen ein Kind und würden ihm auch mit Wohlwollen begegnen. Indes es fehlt am Wohlwollen gegenüber dem anderen Geschlecht. Die Gleichgeschlechtlichen stehen dem anderen Geschlecht so unversöhnlich gegenüber, dass sie lieber unter sich bleiben. Doch die zeugende Liebe beruht auf persönlichem und allgemeinem Wohlwollen – gegenüber der anderen Person und gegenüber dem anderen Geschlecht. Ein Kind, das einen unauflöslichen genetischen Vertrag zwischen beiden Eltern darstellt, steht – symbolisch gesprochen – auf einer Brücke, die zwischen den Geschlechtern und den Familien errichtet wurde, und selbst wenn die Eltern geschieden sind, lebt die Liebe der Eltern in dem Kind weiter. Das Kind, das in einer Homo-Ehe lebt, hat eine solche Liebe nicht in sich und liegt im Graben zwischen den Geschlechtern, den die Gleichgeschlechtlichen nicht überwinden können, solange die Trennung vom anderen Geschlecht zur Voraussetzung ihrer Identität gehört.
Dass es bei all dem nicht um das Wohl der Kinder geht, ist offensichtlich. Johann Friedrich Herbart gilt als Klassiker der Pädagogik. Er gab zu bedenken, dass wir alles, was wir Kindern antun, erst im Alter erkennen werden. Es ist eine Bemerkung, die auf den ersten Blick die Erziehungswissenschaft alt aussehen lässt und den Eindruck erweckt, als würden in ihren Kreisen Banalitäten diskutiert – es weiß doch jeder: Schäden, die in früher Kindheit entstehen, zeigen sich erst später, sie können sich ein Leben lang auswirken. Auch dass die Kindheit „irreversibel“ ist, wie Herbart betont, gilt als Gemeinplatz, wir können bei Kindern eben nicht wie beim Computer auf Neustart gehen.
Das heißt in unserem Fall, dass wir das Kindeswohl nicht losgelöst von späteren Entwicklungen beurteilen können. Wer es trotzdem tut, ist ein Scharlatan. Studien, die belegen wollen, dass eine Adoption durch ein schwules Paar das Kindeswohl nicht gefährdet, sind wertlos. Sie können die Problematik gar nicht erfassen, es sei denn, die Forscher wären – wie in einem billigen Sciencefiction – in eine Zeitmaschine gestiegen und wohlbehalten mit guten Nachrichten zurückgekehrt.
… Heute irren Kinder verloren in den Ruinen der zerbrochenen Familien umher. Ein Familienfest ist ein trauriges Picknick neben einem Rinnsal, das immer dünner wird. Man trifft sich nur noch auf Beerdigungen. Zuerst fehlte der Vater. Er wurde lächerlich gemacht, finanziell ausgeraubt, an den Rand gedrängt und schließlich abgeschafft. Er wird neuerdings als „Erzeuger“ bezeichnet, als wäre das Kind eine Ware und als wäre die Zeugung ein Vorgang, der vermutlich in einer Fabrikhalle stattgefunden hat. Man spricht auch davon, dass jemand „nur“ der biologische Vater ist.
Ersatzweise gibt es den „sozialen Vater“, der so manches Kind in die missliche Lage bringt, seine Eltern so vorzustellen: „Das ist mein biologischer Vater, das ist mein sozialer Vater, und das ist meine biologische und asoziale Mutter“. Der biologische Vater wurde unauffällig im Jahre 1998 mit dem Paragraphen 1592 ausradiert – ein Paragraph, der uns in einem Ton, als würde er mit Jugendlichen reden, die noch nicht aufgeklärt sind, die neue Sachlage so erklärt: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“.
Die Abschaffung der Mutter erleben wir gerade. Sie wurde auf der Weltfrauenkonferenz in Peking beschlossen und ist als Querschnittsaufgabe in der Politik verankert. Die Quotenfrauen in den Parteien haben das abgenickt und durchgewinkt und jede Diskussion darüber verhindert. Das haben wir nun davon: In Peking wurde die Abschaffung der Vollzeitmutter gefordert, die Abschaffung der Rechte der Eltern über die Kinder; verlangt wurde außerdem, dass alle Frauen möglichst zu allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen. So nähert man sich dem Ziel: weniger Kinder. Am besten keine.
… Es gibt ein Sprichwort: „Am Bergsteigen erkennen wir, wie mühsam das Leben ist, an unseren Kindern erkennen wir das Opfer unserer Eltern“. Wenn uns die Kinder fehlen, verpassen wir nicht nur die Möglichkeit, in die eigene Kindheit zurückzureisen und uns darin wiederzuerkennen, wir versäumen auch die Gelegenheit, einen besseren Blick auf unsere Eltern zu erhaschen; wir verstehen das Vorher und Nachher nicht richtig, nicht den Anfang und nicht das Ende des Lebens.
Der Gedanke dass wir in den Kindern weiterleben, ist unser letzter Rest von Gottesfürchtigkeit. Eine mögliche Antwort auf die Frage, ob es ein Leben nach dem Tod gibt. Sie gehört zu den großen Fragen, von denen Kurt Tucholsky sagt, dass sie liegen bleiben; als hätte man uns einen Fragebogen zugeschickt, den wir nicht sofort ausfüllen mussten, nun liegt er immer noch im Postfach.
… Familie und Kinder gab es, ehe Menschen das Wort „traditionelles Wertesystem“ buchstabieren konnten. Die Bedeutung der Familie ist übergeordnet. Wer Kinder hat, ist nicht „von vorgestern“, sondern „für morgen“. …
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Ergänzung 19.1.2014:
Michael Prüller: http://diepresse.com/home/meinung/cultureclash/1550596/Samenspende (18.1.):
Wenn man den Kinderwunsch zur alleinigen Richtschnur macht, haben alle ein Anrecht auf künstlich hergestellten Nachwuchs — Alleinstehende, Paare, Gruppen?
Die Familienministerin begrüßt und unterstützt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach es auch lesbischen Paaren erlaubt sein muss, Samenspenden in Anspruch zu nehmen. „Der Kinderwunsch ist ein sehr treibender Faktor im Leben eines Menschen“, sagt Sophie Karmasin.
Na ja. Hier liegt ja doch ein Paradigmenwechsel vor: Bisher war die Samenspende als medizinische Maßnahme zugelassen, wenn ein Paar kein Kind bekommen konnte, weil die Samenqualität des potenziellen Vaters nicht ausreichend war. Die Samenspende sollte seine Unfruchtbarkeit beheben. Man kann einwenden, dass die Verwendung fremden Samens keine Therapie ist, aber es gab immerhin eine Diagnose.
Die Ursache, warum zwei Frauen miteinander kein Kind bekommen können, ist aber keine medizinische Fehlfunktion, sondern schlicht die Natur. Die Zeugungsunfähigkeit der Frauen ist nun einmal genauso wenig therapierbar wie die Unfähigkeit der Männer, schwanger zu werden.
Der Gesetzgeber hat deshalb medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken genau dort erlaubt, wo sie medizinisch indizierte Mankos beheben und nicht biologische Grundtatsachen: bei Paaren unterschiedlichen Geschlechts. Nicht, weil Homosexuelle böse wären, sondern weil die humane Fortpflanzung heterosexuell funktioniert.
Damit ist es nun aus. Der VfGH – und die Familienministerin – hat deutlich gemacht, dass es nicht mehr um medizinische Hilfe zur Herstellung des Normzustandes geht (der Fruchtbarkeit von Mann und Frau), sondern um die Erfüllung des Kinderwunsches für jedermann. So hat der VfGH folgerichtig angekündigt, wohl bald auch über das Recht von Männern auf Leihmutterschaft zu entscheiden.
Man kann diskutieren, ob die Frage, ob es gut ist, die Natur derart zu umgehen, überhaupt vom Gesetzgeber behandelt werden soll (wer sich von Freunden den Samen besorgt, wird ja auch nicht bestraft) – aber die Frage ist da, und man sollte sie nicht einfach ausblenden.
Und vielleicht hat der VfGH auch nur folgerichtig entschieden: Wenn man einmal angefangen hat, die Natur (andere sagen: den lieben Gott) bei der Weitergabe des menschlichen Lebens nicht mehr zu respektieren, sondern es zur Selbstverständlichkeit macht, dass Kinder auf Bestellung künstlich und durch Stellvertreter angefertigt werden, wird daraus ein Anrecht für jeden in jeder Konstellation – ob allein, zu zweit oder in der Gruppe.
Ich weiß, wenn auch nicht aus eigener Erfahrung, wie unerfüllter Kinderwunsch quälen kann. Trotzdem hätte ich mir von einer Familienministerin mehr erwartet.
Der Autor war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien.
meinung@diepresse.com————————
Ergänzung:
http://www.andreas-unterberger.at/2014/01/dem-verfassungsgericht-sind-die-kinder-wurscht/ (17.1.):
Die Übernahme des Verfassungsgerichtshofs durch eine stramme linke Mehrheit (mit Mittäterschaft Josef Prölls) hat nun klare Folgen: Das oberste Gericht hat die künstliche Befruchtung von Angehörigen eines lesbischen Paares genehmigt, die zuvor vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Dadurch setzt der Gerichtshof klar die Interessen zweier Frauen über die des dabei (möglicherweise) entstehenden Kindes. Der VfGH-Präsident hat in der Begründung über vieles herumgeschwätzt – aber den entscheidenden Aspekt ignoriert.
Präsident Gerhart Holzinger – eine im Kielwasser der SPÖ nach oben gekommene und sehr anpassungsfähige Person mit ursprünglich katholischen Wurzeln – will jedenfalls keine überzeugenden Gründe für das gesetzliche Verbot der künstlichen Befruchtung sehen. Dabei liegt der entscheidende Grund, um den sich eigentlich alles drehen sollte, klar auf der Hand: Das sind die Interessen und Perspektiven eines Kindes, das solcherart erzeugt werden soll.
Nur diese wären in einem seriösen Verfahren zu prüfen. Und zwar nicht an Hand einzelner Extrembeispiele, die es natürlich in jeder Konstellation bisweilen gibt, sondern seriös und wissenschaftlich. Und da liegen durchaus aus amerikanischen Studien schwere Indizien vor, dass es solche Kinder im Schnitt später deutlich schwieriger haben in einer Gesellschaft, die in Tausenden Aspekten eindeutig heterosexuell geprägt ist. Das wirkt sich bei unzähligen sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen und mit allen Familien der Umgebung aus. Das ist in allen Kulturen und seit den ersten Spuren der Menschheit so. Und das kann auch von noch so lautstarken schwulen Propagandisten nicht geändert werden.
Es spricht natürlich auch nichts dagegen, in Europa solche Studien neu durchzuführen (solange sie objektiv sind und nicht von einschlägigen Lobby-Gruppen bestimmt werden). Aber eines geht nicht: den schwer schlagseitigen Mainstream der Medien oder eine vage Wunsch-Behauptung über künftige Veränderungen mit der gesellschaftlichen Realität zu verwechseln.
Gerade in den letzten Tagen haben gleich zwei Umfragen (von GfK und Imas, den beiden wohl seriösesten Instituten des Landes) gezeigt, dass sich bei den Österreichern der Stellenwert von klassischen Familien samt den dazugehörigen Rollenaufteilungen sogar deutlich verstärkt hat. Total im Gegensatz zur feministischen, linken und schwulen Stimmungsmache in der Öffentlichkeit. Aber das nur am Rande, denn der Wert der Familie kann auch in positiver Hinsicht nicht allein durch Umfragen gezeigt werden.
Der VfGH hat jedenfalls alles Relevante ignoriert. Nur dadurch kann man wie Holzinger zu dem Schluss kommen, dass die lesbische Fortpflanzung „keine besonderen ethischen oder moralischen Fragen“ aufwirft.
Den Kindern wird von ihm de facto sogar das Recht auf Familie abgesprochen. Der VfGH gibt nämlich ohne weiteres zu, dass diese von ihm per Dekret als problemlos angesehene Umgebung für Kinder nichts mit einer Familie zu tun hat. Holzinger argumentiert sogar offen damit, dass in diesem Fall der „Schutz der Familie“ kein Argument sei. Womit er ganz offensichtlich zugibt, dass das etwas ganz anderes ist. Was, kann er freilich auch nicht definieren. Hauptsache, es wird wieder einmal ein diffuses linkes Gesellschaftsexperiment auf Kosten der Menschen gefördert.
Die Kinder sind dem Gericht – oder genauer: seiner linken Mehrheit – jedenfalls wurscht.
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„Der Gedanke dass wir in den Kindern weiterleben, ist unser letzter Rest von Gottesfürchtigkeit.“:
Was den elterlichen Menschen ausmacht, DAS lebt in seinen Kindern weiter.
Wenn er wahrhaft erwachsen ist, bevor er Mutter oder Vater wird, dann lebt mit größter Wahrscheinlichkeit das göttliche Bewußtsein und Prinzip in seinen Kindern weiter. Wie es auch sein soll.
Wenn er aber NICHT wahrhaft erwachsen ist, bevor er Vater oder Mutter wird, sondern – noch im dominierenden Ego und unter der Herrschaft der Angst lebt, dann lebt DIES zunächst mal in seinen Kindern weiter. Wie es NICHT sein soll, aber bei der großen Mehrheit in der zivilisierten Gesellschaft derzeit IST.
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Die „voluminösen“ Darstellungen wie im vorliegenden Beitrag bringen eigentlich – NICHTS.
Überhaupt nicht berührt darin wird das Grundproblem, das eine – wenn sie nicht grundlegend geheilt wird – tödlich Krankheit ist. „Kollektive (Zivilisations-)Neurose“. Mit dem wesentlichen Aspekt: Mangel an Lebens-Energie, universeller Energie, „GE-IST-Kraft“, „Kraft aus der Höhe“, reine Liebe, Selbst-Heilungs-Kraft.
Davon will üblicherweise die „Wissenschaft“ nichts wissen. „Das gibt es nicht“ sagt der typische Psychiater / Neurologe der Schulmediziner ist und geistig im „Elfenbeinturm“ des unnatürlich begrenzten wissenschaftlichen Weltbildes lebt.
Im Gegensatz zu einem Kind in einer Vater-Mutter-Gruppierung, erleidet das in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung heranwachsende Kind eine gewisse Deprivationssituation, da ihm der enge Kontakt mit der Gegengeschlechtlichkeit verwehrt bleibt und somit eine Art Freiheitsentzug vorliegt.
Hirnphysiologische Gegebenheiten weisen auf die Bedeutung gegengeschlechtlicher Erziehung und damit auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit gegengeschlechtlicher Spiegelung für spätere Stressverarbeitung, Bindungsfähigkeit und emotionale Zwischenmenschlichkeit hin.
Eine wesentliche neurophysiologische Basis für dieses wichtige Verhalten stellen die so genannten Spiegelneuronen dar, welche zur Grundausstattung des Gehirns gehören. Sie geben bereits dem Säugling die Fähigkeit mit einem Gegenüber Spiegelungen vorzunehmen und entsprechen so dem emotionalen Grundbedürfnis des Neugeborenen. Man geht davon aus, dass diese Spiegelneurone zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr voll entwickelt sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Fähigkeit zu spiegeln optimal und intensiv im familiären Bezugskreis (Mutter oder Vater) genutzt wird. Wie bei allen Nervenzellen im Entwicklungsstadium gegeben, gehen auch die Spiegelneuronen bei mangelnder Anregung zu Grunde („Use it or lose it“).
[siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. erweiterte Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014]